Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Das Ergebnis der Jahresrechnung 2009 des Landkreises Weilheim-Schongau und

des Rechnungsergebnisses entsprechend der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung

2009 des Kreisaltenheims Schongau werden gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt.

Die im Haushaltsjahr 2009 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben

des Landkreises und des Kreisaltenheims werden gemäß Art. 60 LkrO genehmigt.

Für das Haushaltsjahr 2009 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO Entlastung erteilt.“