Sitzung: 06.07.2012 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Das
Ergebnis der Jahresrechnung 2009 des Landkreises Weilheim-Schongau und
des
Rechnungsergebnisses entsprechend der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung
2009 des
Kreisaltenheims Schongau werden gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO festgestellt.
Die im
Haushaltsjahr 2009 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
des
Landkreises und des Kreisaltenheims werden gemäß Art. 60 LkrO genehmigt.
Für das
Haushaltsjahr 2009 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO Entlastung erteilt.“