Sitzung: 06.07.2012 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau folgende Beschlüsse zu fassen:
Die Unternehmenssatzung der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau wird wie folgt geändert:
- In § 2 (Gegenstand und Zweck) ist in Absatz 1 „Penzberg“ zu streichen und in Absatz 2 Satz 2 die Zahl 4 durch die Zahl 3 zu ersetzen.
- In § 11 ist ein neuer Absatz 3 mit folgendem Wortlaut einzufügen: „Dem Landkreis Weilheim-Schongau als Mehrheitsgesellschafter und dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband werden die nach dem Bayer. Kommunalrecht vorgegebenen Informations- und Prüfungsrechte eingeräumt“.
- In § 15 (Aufsichtsrat) ist in Abs. 5 nach „sie“ folgender Halbsatz einzufügen: „auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat“. Folgender Satz 2 ist aufzunehmen: „Die Aufsichtsratsmitglieder stellen sicher, dass die von ihnen eingeschalteten Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise einhalten“.