Sitzung: 30.11.2015 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
In den nichtöffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses vom 05.10.2015 und vom 23.11.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:
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Asylwesen |
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Klassen zur Vorbereitung der Berufsintegration und |
Es erging folgender Beschluss:
- „Der Kreisausschuss nimmt die Vergabe der Aufträge zur Beauftragung
der Kooperationspartner für die Klassen zur Vorbereitung der
Berufsintegration und zur Berufsintegration für berufsschulpflichtige Asylbewerber
und Flüchtlinge durch die Landrätin im Rahmen einer dringlichen Anordnung
gem. § 41 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 34 Abs. 3 LKrO zur Kenntnis
- Der Kreisausschuss beauftragt die Landrätin in Umsetzung des
erteilten Auftrages um Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen dem Landkreis und dem Bildungskolleg
Weilheim.“
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Asylunterkunft Penzberg Nonnenwaldstraße: |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung gemäß Anlage zur Kenntnis.“
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Asylunterkunft Penzberg Nonnenwaldstraße, |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung vom 14.09.2015 zur Kenntnis.“
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Asylbewerberunterkunft am Leprosenweg in Weilheim; |
Es erging folgender Beschluss:
„Dringliche Anordnung:
- Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung der Landrätin
gem. § 41 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 34 Abs. 3 LkrO zum Abschluss des
notariellen Kaufvertrages zwischen dem Landkreis Weilheim-Schongau und der
Fa. Zarges Weilheim über den Erwerb einer Teilfläche aus Fl.Nr.
2777/8 der Gemarkung Weilheim von
ca. 2.841 m² durch den Landkreis Weilheim-Schongau zur Kenntnis.
- Der Kreisausschuss beschließt die Aufnahme des erhöhten Betrages in
den Nachtragshaushalt 2015.“
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Genehmigung des notariellen Kaufvertrages vom |
Es erging folgender Beschluss:
- Der Kreisausschuss beschließt den Erwerb der bisher gepachteten Teilfläche des Flurstücks Fl.Nr. 2777/8, Gemarkung Weilheim, am Leprosenweg in Weilheim auf dem bereits landkreiseigene und vom Landkreis gemietete Wohncontainer für Asylbewerber/Flüchtlingen stehen.
- Er genehmigt dazu den notariellen Grundstückskaufvertrag des Notariats Dr. Bracker vom 24.09.2015.“
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Kostenerstattung des Landkreises für die Auszahlung |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis für die Auszahlungen des Taschengeldes an Asylbewerber/Flüchtlinge
- einen Kostenbeitrag von 2,00 € pro Auszahlungsvorgang an die Städte, Märkte und Gemeinden erbringt, wenn sie für den Landkreis diese Kassenaufgabe übernehmen.
- zusätzlich grundsätzlich die anfallenden Transportkosten des Bargeldes durch die Städte, Märkte und Gemeinden übernimmt, soweit diese dazu Werttransportunternehmen für die Geldbeschaffung beauftragen.
- Soweit anlässlich der Auszahlung des Taschengeldes an Asylbewerber/Flüchtlinge im Einzelfall weitere unabweisbare Kosten entstehen, können diese vom Landkreis übernommen werden. „
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Asyleinrichtung Peiting (GU Jägerstraße/ Kohlenstraße): |
Es erfolgte keine
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.
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Gymnasium Weilheim - Altbau; Dachsanierung - Kenntnisnahme |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Landrätin die Vergabe der Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten für die Dacherneuerung des Altbaus am Gymnasium Weilheim gemäß Ermächtigung durch den Kreisausschuss vom 29.06.2015 in eigener Zuständigkeit vorgenommen hat.
Der Auftrag wurde an die Zimmerei Bertl aus Wildsteig erteilt.“
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Berufsschule Weilheim: |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Landrätin auf Grundlage der vorliegenden Ermächtigung einen Vertrag über die Durchführung von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Berufsschule Weilheim abgeschlossen hat.
Auftragnehmer ist das Büro Hitzler Ingenieure, München. Hinzu kommt ggf. noch die Einrichtung und der Betrieb eines virtuellen Projektraumes.“
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Sozialpreis 2015 |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss beschließt den Sozialpreis 2015 in diesem Jahr für eine Veranstaltung zu Gunsten aller ehrenamtlich tätigen Helfer im Bereich Asyl zu verwenden.“
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Vorstellung und
Beschlussfassung zum Aktionsplan |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss beschließt:
a) Die Landkreisverwaltung wird beauftragt die Maßnahmen, die im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Landkreises liegen, umzusetzen.
b) Soweit die Maßnahmen im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich eines Dritten liegen (z.B. Kommune), geht der Landkreis auf die jeweilige Zielgruppe zu und wirkt auf eine Umsetzung hin.“
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Thermische Verwertung von Abfällen,
die im AEZ Erbenschwang nicht behandelt werden können |
Es erging folgender Beschluss
- „Der Kreisausschuss beschließt die in Anlage beigefügte Zweckvereinbarung nach Art. 7 Abs. 2 KommZG über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallentsorgung zwischen der Landeshauptstadt München, Abfallwirtschaftsbetrieb München und dem Landkreis Weilheim-Schongau unter Fortsetzung der bereits bis zum 31.12.2015 bestehenden Vereinbarung mit einer weiteren Laufzeitverlängerung um 5 Jahre.
- Der Kreisausschuss beauftragt die Landrätin diese Zweckvereinbarung im Namen des Landkreises abzuschließen und zu unterzeichnen.
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Glückaufhalle Peißenberg: Mehrkosten |
Es erging folgender Beschluss
- „Der Kreisausschuss nimmt den 19. Kostenanschlag vom 09.11.2015 im Projekt „Ersatzneubau mit teilweisem Abriss der Glückaufhalle Peißenberg“ zur Kenntnis.
- Der Kreisausschuss billigt die gemäß o.g. Kostenanschlag angefallenen Mehrkosten für den Landkreis von insgesamt 379.649,05 EUR.
Gegenüber
dem Beschluss des Kreisausschusses Nr. 11/005/2014
vom 31.03.2014 sind dies zusätzlich 132.649 EUR.
- Sollten nach finaler Schlussrechnung (Freianlagen) noch weitere Kosten anfallen, sind diese aus den vorhandenen Haushaltsresten zu finanzieren. Weitere Haushaltsmittel i.H.v. 40.678 EUR sind im Haushalt 2015 noch vorhanden, die in das Haushaltsjahr 2016 grundsätzlich übertragen werden können.
- Eine über den noch vorhandenen Restbetrag gemäß Nr. 3 hinausgehende Bewilligung weiterer Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2016 wird ausdrücklich nicht vorgesehen bzw. eingeplant.“
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Krankenhaus GmbH; |
Es erging folgender Beschluss:
- „Der Kreisausschuss nimmt zur
Kenntnis, dass die Erteilung einer Bürgschaft für die Errichtung eines kombinierten Personalwohnhauses und Praxisgebäudes
durch die Krankenhaus-GmbH wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit durch
den Landkreis Weilheim-Schongau nicht vorgenommen werden kann.
- Der Kreisausschuss beauftragt die
Verwaltung um die Vorbereitung einer alternativen Lösung.“
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Gymnasium Weilheim Generalsanierung |
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Vergabe von Teilleistungen der Projektsteuerung |
Es erging folgender Beschluss:
- „Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Projekt Generalsanierung Zentralbau Gymnasium Weilheim Teilleistungen der Projektsteuerung in im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung zwischen den Kreisorganen durch Frau Landrätin in Ihrer Zuständigkeit beauftragt wurden.
- Der Kreisausschuss beschließt darüber hinaus, weitere Teilleistungen der Projektsteuerung an das Büro Drees & Sommer GmbHProjektmanagement und bautechnische Beratung, München, zu vergeben“.
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Vergabe Interimsgebäude |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis:
1. Derzeit läuft das Vergabeverfahren für das im Rahmen der Generalsanierung des Zentralbaus am Gymnasium Weilheim zu errichtende Interimsgebäude. Dieses wird in zweigeschossiger Containerbauweise errichtet und für die 24.monatige Sanierungszeit angemietet. Eine Holzständerbauweise ist bei der relativ kurzen Standzeit unwirtschaftlich.
2.
Aufgrund der Gesamthöhe dieser Maßnahme
(Kostenberechnung siehe Anlage) ist die Zuständigkeit des Kreisausschusses
sowie des Kreistages gegeben. Eine Vorberatung im Kreisausschuss ist wegen der
nachfolgend dargestellten zeitlichen Abläufe nicht mit einem bereits
vorliegenden Submissionsergebnis möglich.
Aufgrund des extrem angespannten Marktes für Containeranlagen
(Schulbauoffensive München, Asylbewerberthematik) besteht hier die größte
Unwägbarkeit bezüglich des Submissionsergebnisses und ist eine so zeitnahe
Entscheidung durch die Kereisgremien erforderlich.
3. Die Submission erfolgt am 01.12.2015, so dass zur Sitzung des Kreistages am 11.12.2015 zumindest das voraussichtlich aber bis dahin noch ungeprüfte Submissionsergebnis vorgelegt werden kann. Die Verwaltung wird dem Kreistag entsprechend berichten und um Vergabeentscheidung bitten.“
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Aufnahme und Umschuldung von Krediten |
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Umschuldung eines Kommunaldarlehens |
Es erging folgender Beschluss:
1.
„Der Kreisausschuss beschließt die Umschuldung eines Kommunaldarlehens zum 01.01.2016 zu der Bank mit dem günstigsten Zinsangebot für 10 Jahre (die Angebote liegen erst am Tag der Sitzung vor).
2.
Der Kreisausschuss ermächtigt Frau Landrätin Jochner-Weiß zum Abschluss eines neuen Darlehensvertrages.“
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Aufnahme von Darlehen aus dem
Sonderkreditprogramm "Flüchtlingsunterkünfte" der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) |
Es erging folgender Beschluss:
„Der in der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am 27.07.2015 gefasste Beschluss über die Aufnahme von Darlehen für verschiedene Hochbaumaßnahmen des Landkreises wird wie folgt geändert:
1.
Für die Errichtung von Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsunterkünfte durch den Landkreis in Penzberg und Peiting sind vorrangig Darlehen aus dem Sonderprogramm „Flüchtlingsunterkünfte“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der maximal möglichen Höhe aufzunehmen.
Die Darlehen sind mit einer Laufzeit von 20 Jahren, 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren aufzunehmen.
2.
Für die Errichtung von Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsunterkünfte durch den Landkreis ist das Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“ der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn aus dem Sonderprogramm „Flüchtlingsunterkünfte“ der KfW keine Gelder mehr erhältlich sind bzw. dieses Programm nicht mehr aufgelegt wird.“