Beschluss: zur Kenntnis genommen

„In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistags vom 17.07.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:“

 

 

 

Genehmigung des notariellen Kaufvertrages für das Objekt Ammermühle Gemarkung Rottenbuch

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

  1. „Der Kreistag nimmt die Beschlussempfehlung  des Kreisausschusses in seiner Sitzung vom 11.05.2015 zur Kenntnis.
  2. Der Kreistag beschließt den Erwerb der Immobilie Ammermühle Gemarkung rottenbuch Grundbuchblatt Nr. 776  und genehmigt dazu den notariellem Grundstückskaufvertrag des Notariats Rasso Rapp URNr. 1639 R/2015 vom 13.05.2015 zur Nutzung für eine Unterbringung von Asylbewerbern.“

 

 

 

Asylunterkunft Penzberg Nonnenwaldstr. - Vergabe Containeranlagen - Ermächtigung der Landrätin

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Der Kreistag nimmt die Empfehlung des Kreisausschusses vom 29.06.2015 zur Kenntnis.

 

Der Kreistag beschließt:

  1. Die überschlägigen Kosten für zwei zweistöckige Anlagen mit insgesamt 92 Personen: 2 Mio. EUR bzw.  zwei dreistöckige Anlagen mit insgesamt 138 Personen am Standort Nonnenwald Penzberg liegen bei 3 Mio EUR.
  2. Dies führt zu überplanmäßigen Ausgaben von ca. 2 Mio. EUR.
  3. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Penzberg dem Bauantrag des Landkreises Weilheim-Schongau zugestimmt hat, am Standort Nonnenwaldstraße (Gem. Penzberg FlNr. 943/29 sowie Randbereich der FlNr. 943) eine Asylbewerberunterkunft für ca. 92/138 Personen zu errichten.
    Die Baugenehmigung liegt zwischenzeitlich vor.
  4. Der Kreistag beschließt, auf dem o.g. Grundstück eine Unterkunft für ca. 92/138 Asylbewerber zu errichten.
  5. Sofern baurechtlich möglich wird  die Unterkunft deshalb für bis zu 138 Asylbewerber ausgelegt.  Die Verwaltung wird beauftragt, soweit bis zur Sitzung des Kreisausschusses bzw. des Kreistages noch nicht  erfolgt,  die erforderlichen Abklärungen mit der Stadt Penzberg und dem Bauamt vorzunehmen.
  6. Die Errichtung der Unterkünfte ist alternativ zur Container- in Holzfertigbauweise auszuschreiben.
  7. Der Kreistag ermächtigt Frau Landrätin, alle Vergaben der zur Errichtung erforderlichen Bauleistungen in eigener Zuständigkeit zu tätigen.
  8. Dem Kreisausschuss ist über das Ergebnis der Vergaben (Anzahl der Bieter, Angebotssummen, beauftragter Bieter) in seiner nächsten Sitzung zu berichten.“

 

 

 

 

Asylunterkünfte Peiting Jägerstr. u. Kohlenstr. - Vergaben Containeranlagen - Ermächtigung der Landrätin

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Der Kreistag beschließt:

1.    Überschlägige Kosten für zwei zweistöckige Anlagen à 40 Personen an zwei Standorten: 3,0 Mio EUR
Vorhandener HH-Ansatz: 1 Mio. EUR
Überplanmäßige Ausgaben ca. 2,0 Mio. EUR.

2.    Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass der Markt Peiting dem Bauantrag des Landkreises Weilheim-Schongau zugestimmt hat, an den Standorten Jägerstraße (Gem. Peiting FlNr. 1369/9) und Kohlenstraße (Gem. Peiting FlNr. 1791) jeweils eine Asylbewerberunterkunft für ca. 40 Personen zu errichten.

3.    Der Kreistag beschließt, auf den o.g. Grundstücken jeweils eine Unterkunft für ca. 40 Asylbewerber zu errichten.

4.    Aufgrund der direkt angrenzenden Wohnbebauung ist auf eine entsprechende Einbindung der Baukörper (vgl. Bauantrag) sowie insbesondere bei Errichtung in Containerbauweise eine entsprechende Fassadengestaltung zu achten. Die Errichtung der Unterkünfte ist alternativ in Holzfertigbauweise auszuschreiben.

5.    Der Kreistag ermächtigt Frau Landrätin, alle Vergaben der zur Errichtung erforderlichen Bauleistungen in eigener Zuständigkeit zu tätigen.

6.    Dem Kreisausschuss ist über das Ergebnis der Vergaben (Anzahl der Bieter, Angebotssummen, beauftragter Bieter) in seiner nächsten Sitzung zu berichten.“

 

 

 

 

Nachtragsstellenplan 2015 und Anpassung der Beförderungsrichtlinien

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

 

1.    „Der Kreistag stimmt dem Nachtragsstellenplan 2015 zu.

 

2.    Der Kreistag beschließt, in Ziffer 3 der Beförderungsrichtlinien für Beamtinnen und Beamte des Landkreises Weilheim-Schongau die erforderliche Anpassung