Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Der Kreistag beschließt aufgrund des Ergebnisses der überörtlichen Rechnungsprüfung des Marie-Eberth-Altenheimes durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband die Erteilung der Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3 Satz 1 LKrO (in der bis zum 31.07.2004 geltenden Fassung) für die Jahresabschlüsse der Jahre 1996 bis 2002 und für die Jahresabschlüsse 2005 und 2006 nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 LKrO, in der ab 01.08.2004 geltenden Fassung.“