Sitzung: 23.10.2015 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Der Kreistag beschließt die nachstehend abgedruckte Änderungssatzung mit Wirkung zum 03.November 2015 zu erlassen:
Satzung zur Änderung
der Gebührensatzung für die außerschulische Nutzung von Schulsportanlagen im
Landkreis Weilheim-Schongau
Vom 03. November 2015
Aufgrund von Art. 4, 17, 26 und 30 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung LkrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S.826), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 39 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) in Verbindung mit Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl S. 70):
§ 1
§ 4 der Satzung zur Regelung der Gebühren für die außerschulische Nutzung von Schulsportanlagen vom 01. Januar 2015 (Amtsblatt vom 02. Januar 2015, S.2) wird wie folgt geändert:
1. Absatz 3 wird gestrichen.
2. In Satz 1 wird das Wort „wird“ durch das Wort „kann“ ersetzt.
3. Vor der Zahl 1/3 wird die Ergänzung auf „bis zu“ eingefügt.
4. Nach dem Wort reduziert wird das Wort „werden“ ergänzt.
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 03. November 2015 in Kraft.“
Weilheim, den 03. November 2015
Landkreis Weilheim-Schongau
Andrea Jochner-Weiss
Landrätin