Sitzung: 23.10.2015 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Für das Haushalts- und Geschäftsjahr 2013 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung erteilt.“
Sitzung: 23.10.2015 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Für das Haushalts- und Geschäftsjahr 2013 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung erteilt.“