Sitzung: 23.10.2015 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
- „Die Jahresrechnung 2013 des Landkreises
Weilheim-Schongau und der Jahresabschluss des Kreisaltenheims Schongau entsprechend
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 2013 werden gemäß Art. 88
Abs. 3 LKrO festgestellt.
- Die im Haushaltsjahr 2013 angefallenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
des
Landkreises und des Kreisaltenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.“