Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Die Jahresrechnung 2013 des Landkreises Weilheim-Schongau und der Jahresabschluss des Kreisaltenheims Schongau entsprechend der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 2013 werden gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.
  2. Die im Haushaltsjahr 2013 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben

des Landkreises und des Kreisaltenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.“