Sitzung: 23.10.2015 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
„Die Landrätin als
Vertreterin des Landkreises Weilheim-Schongau wird ermächtigt, in der
Gesellschafterversammlung der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau
(nachfolgend Krankenhaus GmbH genannt) folgende Beschlüsse herbeizuführen bzw.
folgende Handlungen außerhalb der Gesellschafterversammlung vorzunehmen:
1.
Die Abteilung
Innere Medizin am Krankenhaus Peißenberg ist spätestens zum 01.02.2016 in das
Krankenhaus Schongau einzugliedern.
2.
Nach Beendigung
der Inneren Abteilung am Krankenhaus Peißenberg ist die Unternehmenssatzung der
Krankenhaus GmbH in § 2 (Gegenstand und Zweck), Absätze 1 und 2 anzupassen.
Hierzu wird die Landrätin ermächtigt, vor dem Notar die unter 3. genannten
nachfolgenden Erklärungen abzugeben.
3.
§ 2 Absätze (1)
und (2) der Unternehmenssatzung (Gesellschaftsvertrag) lauten künftig wie folgt
(redaktionelle, nicht wesentliche notarielle Änderungen bleiben unberührt):
§ 2
Gegenstand und Zweck
(1)
Gegenstand des
Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Schongau und Weilheim sowie der
zugehörigen Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe und der
Betrieb von Einrichtungen der Krankenpflege, Altenhilfe und Geriatrischen
Rehabilitation in den vorstehend genannten Krankenhäusern.
(2)
Zweck der
Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit
Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan
des Freistaates Bayern sowie des Versorgungsauftrags. Dies hat durch die
langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der erwähnten zwei Krankenhäuser
zu erfolgen.“