Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

„Die Landrätin als Vertreterin des Landkreises Weilheim-Schongau wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau (nachfolgend Krankenhaus GmbH genannt) folgende Beschlüsse herbeizuführen bzw. folgende Handlungen außerhalb der Gesellschafterversammlung vorzunehmen:

 

 

1.    Die Abteilung Innere Medizin am Krankenhaus Peißenberg ist spätestens zum 01.02.2016 in das Krankenhaus Schongau einzugliedern.

 

2.    Nach Beendigung der Inneren Abteilung am Krankenhaus Peißenberg ist die Unternehmenssatzung der Krankenhaus GmbH in § 2 (Gegenstand und Zweck), Absätze 1 und 2 anzupassen. Hierzu wird die Landrätin ermächtigt, vor dem Notar die unter 3. genannten nachfolgenden Erklärungen abzugeben.

 

3.    § 2 Absätze (1) und (2) der Unternehmenssatzung (Gesellschaftsvertrag) lauten künftig wie folgt (redaktionelle, nicht wesentliche notarielle Änderungen bleiben unberührt):

 

§ 2

Gegenstand und Zweck

 

(1)          Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Schongau und Weilheim sowie der zugehörigen Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe und der Betrieb von Einrichtungen der Krankenpflege, Altenhilfe und Geriatrischen Rehabilitation in den vorstehend genannten Krankenhäusern.

 

(2)          Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Freistaates Bayern sowie des Versorgungsauftrags. Dies hat durch die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der erwähnten zwei Krankenhäuser zu erfolgen.“