Sitzung: 05.10.2015 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
„In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 27.07.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:
1. |
Aufnahme von
Darlehen für verschiedene Hochbaumaßnahmen des Landkreises Weilheim-Schongau |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss beschließt die Aufnahme von Darlehen aus dem Kreditprogramm „Investkredit Kommunal Bayern“ der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt für folgende Hochbaumaßnahmen des Landkreises:
a) Errichtung einer Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkunft in Peiting
Darlehensbetrag: 1.500.000,00 EUR
b) Errichtung einer Asyl- und Flüchtlingsunterkunft in Penzberg
Darlehensbetrag: 1.500.000,00 EUR
c) Errichtung einer Dreifachsporthalle in Penzberg, Birkenstraße
Darlehensbetrag bis zu 1.500.000,00 EUR je nach noch verfügbaren
Haushaltsausgaberesten aus 2014
Die Laufzeit für alle Darlehen beträgt 20 Jahre bei jeweils 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Es gilt der tagesaktuelle Darlehenszins zum Zeitpunkt des Darlehensabrufes.“
2. |
Gemeinsame Küche
Mensa Schulzentrum Schongau |
Es erging folgender Beschluss:
- „Der Kreisausschuss nimmt von den angepassten Planungen der gemeinsamen Mensa am Schulzentrum Schongau Kenntnis.
- Soweit sich aus der Umplanung gegenüber den bisherigen Kostenschätzungen im Hinblick auf die Baubeschlussfassung des Kreistages am 17.07.2015 noch eine Erhöhung der Gesamtbaukosten ergibt, wird dies den Kreisgremien zur abschließenden Mittelbewilligung zur Entscheidung vorgelegt.“
3. |
Liegenschaftsverwaltung
des Landkreises; Austausch verschiedener Schließanlagen |
Es erging folgender Beschluss:
- „Der Kreisausschuss nimmt die Folgen des Einbruchdiebstahls am Gymnasium Schongau zur Kenntnis.
- Der Kreisausschuss bewilligt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bis zu 100.000 € ./. möglicher Versicherungsleistungen für die Erneuerung der Schließanlagen und beauftragt die Verwaltung um Berücksichtigung im Nachtragshaushalt 2015
- Der Kreisausschuss ermächtigt die Landrätin zur sofortigen Vergabe der Leistungen im Rahmen der Wiederherstellung der Gebäudesicherheit.“
4. |
Asylsozialarbeit |
Es erging folgender Beschluss:
- „Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Betreuung der Asylbewerber z.K.
- Der Kreisausschuss nimmt von einer Co-Finanzierung der Asylsozialberatung Abstand.“