Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die nachstehend abgedruckte Änderungssatzung mit Wirkung zum 03.November 2015 zu erlassen:

 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die außerschulische Nutzung von Schulsportanlagen im Landkreis Weilheim-Schongau

 

Vom 03. November 2015

 

Aufgrund von Art. 4, 17, 26 und 30 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung LkrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S.826), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 39 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) in Verbindung mit Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl S. 70):

 

 

§ 1

 

§ 4 der Satzung zur Regelung der Gebühren für die außerschulische Nutzung von Schulsportanlagen vom 01. Januar 2015 (Amtsblatt vom 02. Januar 2015, S.2) wird wie folgt geändert:

 

1. Absatz 3 wird gestrichen.

 

2. In Satz 1 wird das Wort „wird“ durch das Wort „kann“ ersetzt.

 

3. Vor der Zahl 1/3 wird die Ergänzung auf „bis zu“ eingefügt.

 

4. Nach dem Wort reduziert wird das Wort „werden“ ergänzt.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 03. November 2015 in Kraft.“

 

 

Weilheim, den 03. November 2015

Landkreis Weilheim-Schongau

 

 

 

Andrea Jochner-Weiss

Landrätin