Sitzung: 27.07.2015 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 29.06.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:
1. |
Archivpflege im Landkreis Weilheim-Schongau; |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns wird vorgeschlagen, Herrn Bernhard Wöll ab 01.07.2015 für weitere fünf Jahre zum ehrenamtlichen Kreisarchivpfleger im Landkreis Weilheim-Schongau zu bestellen“.
2. |
Übernahme einer
Bürgschaft des Landkreises Weilheim-Schongau für Fördermittel des Freistaates
Bayern für Baumaßnahmen beim Krankenhaus Schongau |
Es erging folgender Beschluss:
1.
„Der Kreisausschuss beschließt die Übernahme einer zeitlich befristeten Ausfallbürgschaft von 25 Jahren für die Krankenhaus GmbH zur Absicherung von Fördermitteln des Freistaates Bayern für die Baumaßnahme Neubau einer zentralen Sterilisation am Krankenhaus Schongau.
2.
Der Kreisausschuss ermächtigt Frau Landrätin Jochner-Weiß zur Abgabe der hierfür erforderlichen Erklärungen.“
3. |
Umschuldung
eines Kommunaldarlehens |
Es erging folgender Beschluss:
1.
„Der Kreisausschuss
beschließt die Umschuldung eines Kommunaldarlehens zum 01.07.2015 zu der Bank
mit dem günstigsten Zinsangebot für die Restlaufzeit von 10 Jahren,
2.
Der Kreisausschuss
ermächtigt Frau Landrätin Jochner-Weiß zum Abschluss eines neuen Darlehensvertrages.“
4. |
ÖPNV |
4.1. |
Enzian-Reisen;
Empfehlung über die Weiterführung bzw. evtl. Einstellung von Kursen ab
13.12.2015 |
Es erging folgender Beschluss:
1. Herzogsägmühle – Peiting – Herzogsägmühle:
Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung der 6 Kurse auf der Linie Herzogsägmühle – Peiting – Herzogsägmühle.
2. Schongau – Herzogsägmühle –Schongau:
Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung der 12 Kurse auf der Linie Schongau - Herzogsägmühle – Schongau
4.2. |
RVO; Empfehlung über die Weiterführung bzw. |
Es erging folgender Beschluss:
1. „Linie 9602: Weilheim – Eberfing –
Weilheim:
Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung der Kurse 5, 8, 9 und 11 auf der Linie 9602.
2. Linie 9653: Weilheim – Wielenbach –
Wilzhofen – Pähl – Herrsching und zurück:
Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung der Kurse 3, 14, 23 (123) und 26 (126) auf der Linie 9653.
3. Linie 9659: Schongau – Altenstadt –
Hohenfurch – Schongau:
Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung des Kurses 11 auf der Linie 9659 bis 30.06.2016.
4. Linie 9591: Penzberg – Bad Heilbrunn –Bad
Tölz und zurück (Teilstrecke Penzberg – Schönmühl):
Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung der Kurse 7, 15, 25, 50, 56 und 60 auf der Linie 9591.“
4.3. |
Neues Nachtschwärmer-Konzept des Landkreises; |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss beschließt die Einstellung der beiden Nachtbuslinien N 1 Ost und N 2 West mit Ablauf des 31. Mai 2015 bei gleichzeitiger Einführung eines Nachtschwärmer-Konzeptes mit bezuschussten Fahrten von 5,00 € im Taxi und Mietwagen an Jugendliche im Alter von 16 – 21 Jahren ab 01.10.2015 bis zunächst befristet 31.12.2016.“
5. |
Vergaben; |
5.1. |
Neubau Turnhalle Penzberg |
Es erging folgender Beschluss:
Die Aufträge wurden an folgende Firmen erteilt:
Tiefbau-/Freianlagen: M.Haseitl Bau GmbH & Co. KG
Malerarbeiten: Malerbetrieb Endres
Fliesenarbeiten: Fliesen Haider GmbH
LED-Beleuchtung: Die Lichtschmiede Solar+Lights
5.2. |
Mensa Berufsschule Schongau |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Landrätin die Vergaben der Gewerke Baumeister, Elektrotechnik, Spengler-/Dachabdichtung, Metallbau, Putz-/Stuck, Trockenbau, Gerüst, Estrich, Fliesen, Bodenbelag, Heizung, Sanitär, Lüftung sowie die Kücheneinrichtung und die Kältetechnik für den Neubau der Mensa an der Berufsschule Schongau gemäß Ermächtigung durch den Kreisausschuss vom 23.02.2015 in eigener Zuständigkeit vorgenommen hat.
Die Aufträge wurden an folgende Firmen erteilt:
Baumeister: Baumeister H. Maier GmbH & Co. KG
Elektrotechnik: Schöffmann GmbH & Co. KG
Spengler/Dachabdichtung: Täumer GmbH
Metallbau: Möhrle GmbH
Putz-/Stuck: X. Filser GmbH
Trockenbau: Baierl & Demmelhuber GmbH
Gerüst: Gerüstbau Schleipfer GmbH
Estrich: Estrich Mayr
Fliesen: Enzensberger Keramik+ Stein
Bodenbelag: Edenhofer Raumausstattung
Heizung: Regenerative Heiztechnik M. Schratt
Sanitär: Regenerative Heiztechnik M. Schratt
Lüftung: Lufttechnik Rudolf GmbH
Kücheneinrichtung: HoGaKa Profi
Kältetechnik: Kälte Riefler
5.3. |
Realschule Penzberg Fenstererneuerung |
Es erging folgender Beschluss
„Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Landrätin die Vergabe der Tischlerarbeiten für die Fenstererneuerung an der Realschule Penzberg gemäß Ermächtigung durch den Kreisausschuss vom 11.05.2015 in eigener Zuständigkeit vorgenommen hat.
Der Auftrag wurde an die Firma Stunz Gebhard GmbH aus Böbing erteilt.“
5.4. |
Asylunterkunft Penzberg Nonnenwaldstr. |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
- Die überschlägigen Kosten für zwei zweistöckige Anlagen à 46 Personen: 2 Mio. EUR bzw. zwei dreistöckige Anlagen am Standort Nonnenwald Penzberg liegen bei 3 Mio EUR.
- Dies führt zu überplanmäßigen Ausgaben von ca. 2 Mio. EUR.
- Der
Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Penzberg dem Bauantrag des
Landkreises Weilheim-Schongau zugestimmt hat, am Standort Nonnenwaldstraße
(Gem. Penzberg FlNr. 943/29 sowie Randbereich der FlNr. 943) eine
Asylbewerberunterkunft für ca. 92/138 Personen zu errichten.
Die Baugenehmigung liegt zwischenzeitlich vor. - Der Kreistag beschließt, auf dem o.g. Grundstück eine Unterkunft für ca. 92/138 Asylbewerber zu errichten.
- Sofern baurechtlich möglich wird die Unterkunft deshalb für bis zu 138 Asylbewerber ausgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit bis zur Sitzung des Kreisausschusses bzw. des Kreistages noch nicht erfolgt, die erforderlichen Abklärungen mit der Stadt Penzberg und dem Bauamt vorzunehmen.
- Die Errichtung der Unterkünfte ist alternativ zur Container- in Holzfertigbauweise auszuschreiben.
- Der Kreistag ermächtigt Frau Landrätin, alle Vergaben der zur Errichtung erforderlichen Bauleistungen in eigener Zuständigkeit zu tätigen.
- Dem Kreisausschuss ist über das Ergebnis der Vergaben (Anzahl der Bieter, Angebotssummen, beauftragter Bieter) in seiner nächsten Sitzung zu berichten.“
5.5. |
Asylunterkünfte Peiting Erlachstr. u. Uhrerskreuzweg |
Es erging folgender
Beschluss:
„Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
- Überschlägige
Kosten für zwei zweistöckige Anlagen à 40 Personen an zwei Standorten: 3,0
Mio EUR
Vorhandener HH-Ansatz: 1 Mio. EUR
Überplanmäßige Ausgaben ca. 2,0 Mio. EUR. - Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass der Markt Peiting dem Bauantrag des Landkreises Weilheim-Schongau zugestimmt hat, an den Standorten Jägerstraße (Gem. Peiting FlNr. 1369/9) und Kohlenstraße (Gem. Peiting FlNr. 1791) jeweils eine Asylbewerberunterkunft für ca. 40 Personen zu errichten.
- Der Kreistag beschließt, auf den o.g. Grundstücken jeweils eine Unterkunft für ca. 40 Asylbewerber zu errichten.
- Aufgrund der direkt angrenzenden Wohnbebauung ist auf eine entsprechende Einbindung der Baukörper (vgl. Bauantrag) sowie insbesondere bei Errichtung in Containerbauweise eine entsprechende Fassadengestaltung zu achten. Die Errichtung der Unterkünfte ist alternativ in Holzfertigbauweise auszuschreiben.
- Der Kreistag ermächtigt Frau Landrätin, alle Vergaben der zur Errichtung erforderlichen Bauleistungen in eigener Zuständigkeit zu tätigen.
- Dem Kreisausschuss ist über das Ergebnis der Vergaben (Anzahl der Bieter, Angebotssummen, beauftragter Bieter) in seiner nächsten Sitzung zu berichten.“
5.6. |
Gymnasium Weilheim - Altbau; |
Es erging folgender Beschluss:
1. „Der Kreisausschuss ermächtigt die Frau Landrätin die Vergabe der zur Sanierung erforderlichen Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten in eigener Zuständigkeit zu tätigen.
2. Der Kreisausschuss ist über das Ergebnis der Vergabe (Anzahl der Bieter, Angebotssummen, beauftragter Bieter) in seiner nächsten Sitzung zu informieren.“
6. |
Nachtragsstellenplan
2015 |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Nachtragsstellenplan 2015 zu beschließen.“