Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistags vom 20.03.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

 

1.

Ammermühle Rottenbuch: Abschluss eines notariellen Kaufvertrages -vorgezogen-

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

1.    „Der Kreistag beschließt, das Objekt „Ammermühle“ bei Rottenbuch zum Kaufpreis von max. 2,0 Mio. EUR zuzüglich Kosten des Bodenverkehrs  zu erwerben. Mit erworben werden die dazugehörigen Freiflächen mit einer Größe von rund 9,8 ha.

 

2.    Die Verwaltung  wird zum Abschluss des entsprechenden notariellen Kaufvertrages ermächtigt.

 

3.    Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Ammermühle zunächst für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden soll. Längerfristig könnte das Gebäude im Rahmen der Jugendarbeit z.B. durch den Kreisjugendring genutzt werden.

 

4.    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, umgehend alle erforderlichen Schritte für die zeitnahe Realisierung der Maßnahme vorzunehmen,  insb.

 

a.    die Finanzierung über ein Kredit ähnliches Rechtsgeschäft außerhalb des Kreishaushalts oder über eine vergleichbare Kreditfinanzierung im Kreishaushalt vorzubereiten

b.    die Ammermühle in einen für die Unterbringung von Asylbewerbern 

betriebsbereiten Zustand zu versetzen und

c.    einen Pacht-/Mietvertrag mit dem Freistaat Bayern zur Einrichtung einer   

Gemeinschaftsunterkunft abzuschließen

 

5.    Der Landkreis wirkt als Sachaufwandsträger darauf hin dass, das Staatliche Landratsamt keine weiteren Immobilien zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Gemeinden Rottenbuch und Böbing ohne deren Zustimmung anmietet.

 

Der Kreistag bittet in diesem Zusammenhang die Landrätin als Leiterin des Staatlichen Landratsamtes dies auch verbindlich mit der Regierung von Oberbayern zu vereinbaren.“

 

 

 

2.

Stellenplan des Marie-Eberth-Altenheimes Schongau für das Geschäftsjahr 2015;

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Der Kreistag beschließt den Stellenplan zum Wirtschaftsplan des Marie-Eberth-Altenheims für das Geschäftsjahr 2015.

 

 

 

 

 

3.

Auszahlung der im Haushalt 2015 veranschlagten Haushaltsmittel zum Ausgleich der Betriebsdefizite bei den DAWI-Leistungen und der Investitionszuschüsse an die Krankenhaus GmbH, Landkreis Weilheim-Schongau.

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

  1. „Der Kreistag beschließt, dass die Verwaltung im Vollzug des rechtskräftigen Haushaltsplanes 2015 Bewilligungsbescheide zugunsten der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, bezüglich der Übernahme der Betriebsdefizite und der Investitionszuschüsse für die Einrichtungen der Krankenhaus GmbH erlässt und die in diesen Bescheiden festgesetzten Zuwendungen an die Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau auch auszahlt.

 

  1. Die Bewilligung und Auszahlung der Betriebsdefizite und Investitionszuschüsse hat im Rahmen der im Haushaltsplan 2015 hierfür bereitgestellten Mittel zu erfolgen.“

 

 

 

 

 

4.

Stellenplan 2015 des Landkreises Weilheim-Schongau

 

Es erging folgender Beschluss

 

 

 

„Der Kreistag stimmt dem Stellenplan 2015 zu.“

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Asylbewerberunterkunft am Leprosenweg in Weilheim; Kauf der bisher gepachteten Fläche zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsunterkunft

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreistag beschließt den Erwerb der Fläche des früheren Jugendzentrums Weilheim sowie von Teilflächen der Flurnr. 2777/8 der Gemarkung Weilheim für die dauerhafte Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf der Basis des früheren Kaufangebots zur Errichtung einer Berufsschule am benachbarten Standort. 

 

Der Kreistag beauftragt dazu die Verwaltung

  1. einen Mietvertrag mit der Regierung von Oberbayern handelnd für den Freistaat Bayern in der Form eines Vorvertrages und auf der Basis einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Staatshaushalts auszuhandeln,
  2. ferner dazu notwendige bauliche Anpassungen der bisherigen Bebauung nach dem Raumprogramm der Regierung von Oberbayern für Gemeinschaftsunterkünfte zu klären und deren mögliche Kosten in den Mietvertragsentwurf einzubeziehen,  
  3. und anschließend den Kaufvertrag zur Entscheidung vorzubereiten. „

 

 

 

 

 

 

6.

Einbau einer Mobilfunkverstärkungsanlage für das Amtsgebäude II, Stainhartstr. 7, Weilheim

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreistag nimmt den Einbau einer Mobilfunkverstärkungsanlage im Landratsamt Gebäude Stainhartstraße 7 in Weilheim i. OB (3.OG) zustimmend zur Kenntnis. Die hierfür entstehenden überplanmäßigen Ausgaben sind im Nachtragshaushaltsplan vorzusehen.“