Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 11.05.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

 

 

 

 

 

1.

Beschlussfassung über die Einführung der neuen saisonalen Pfaffenwinkler Erlebnisfahrten

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt:

 

1.    Die Vergabe der Runde 1 Weilheim an die Firma Gansneder Reisen GmbH & Co. KG Weilheim.

 

2.    Die Vergabe der Runde 2 Schongau an die Firma Werner Sprenzel Bernbeuren.

 

3.    Die Vergabe der Runde 3 Penzberg an die Firma Gansneder Reisen GmbH & Co. KG Weilheim.

 

4.    Die Übernahme der Begleitungskosten von Frau Elisabeth Welz, Pfaffenwinkler Kulturführer.

 

5.    Die Übernahme der Begleitungskosten von Frau Edith Brey, Pfaffenwinkler Kulturführer.

 

6.    Die Übernahme der Begleitungskosten von Frau Maria Sporer, Pfaffenwinkler Kulturführer.

 

7.    Die Übernahme der Gebühr für die Führung im Radom in Raisting .

 

8.    Die Übernahme der Kosten für das Orgelkonzert in der Stadtpfarrkirche in Schongau.

 

9.    Die Übernahme der Kosten für die Kräuterführung.

 

10.  Die Vergabe der Werbe-Folder an die Firma Andreas Klausmann, Kommunikation, Schongau.

 

11.  Die Erhebung der folgenden Fahrpreise:

 

·         Erwachsene

15,00 €

·         Inhaber der Jugendleiter-Card „JULEICA“ und der Ehrenamtskarte

13,00 €

·         Kinder von 7 bis 15 Jahre

7,50 €

·         Kinder bis 7 Jahre

frei

·         Familien

30,00 €

 

12.  Die Absage der jeweiligen Runde, wenn sich nicht bis zum Anmeldeschluss um 13:00 Uhr am Freitag vor der Fahrt mindestens 10 Personen angemeldet haben.

 

13.  Die Finanzierung erfolgt über den ÖPNV-Haushalt (Einnahmen: 7920.1510, Ausgaben: 7920.6300).“

 

 

 

 

2.

Kreisstraße WM 16, Oberbauverstärkung zwischen Böbing und der Landkreisgrenze;
Vergabe der Bauarbeiten.

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Entsprechend dem Vergabevorschlag des Staatlichen Bauamtes beschließt der Kreisausschuss die Straßenbauarbeiten für die Oberbauverstärkung der Kreisstraße WM 16 ab der Landkreisgrenze in Richtung Böbing im Abschnitt 100 von Station-km 3,350 bis Station-km 6,549 an die Fa. Strommer, Schongau, zu vergeben.

 

Das Staatliche Bauamt Weilheim wird beauftragt, mit der Fa. Strommer, Schongau, einen entsprechenden Bauvertrag abzuschließen.

 

Die durch diese Vergabe entstehenden Ausgaben sind aus den bei der Haushaltsstelle 6516.9502 bereitgestellten Mitteln zu tätigen.“

 

 

 

 

 

3.

Kreisstraße WM 11, Ausbau nördlich Eberfing im Abschnitt 100, Station 0,000 bis Station 1,365; Vergabe der Bauarbeiten.

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Entsprechend dem Vergabevorschlag des Staatlichen Bauamtes beschließt der Kreisausschuss die Straßenbauarbeiten für den Ausbau der Kreisstraße WM 11, nördlich Eberfing (WM 11, Abschnitt 100 von Station 0,000 bis Station-km 1,365) an die Fa. Schneider, Peiting, zu vergeben.

 

Das Staatliche Bauamt Weilheim wird beauftragt, mit der Fa. Schneider, Peiting, einen entsprechenden Bauvertrag abzuschließen.Die durch diese Vergabe entstehenden Ausgaben sind aus den bei der Haushaltsstelle 6511.9501 bereitgestellten Mitteln zu tätigen.“

 

 

 

 

 

 

 

4.

Genehmigung des notariellen Kaufvertrages für das Objekt Ammermühle Gemarkung Rottenbuch

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

  1. „Der Kreisausschuss nimmt das Angebot der Augustinum Wohnstifte gemeinnützige GmbH zum Erwerb der früheren Rehabilitationseinrichtung Ammermühle Gemarkung Rottenbuch gemäß Grundbuchstand des Amtsgerichts Weilheim i.OB. Zweigstelle Schongau für Rottenbuch Blatt 776 zuzüglich der vom Käufer zu tragenden Steuern und Nebenkosten des Grunderwerbs zur Kenntnis.
  2. Der Kreisausschuss stimmt dem Kauf der Immobilie für Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern  in Form einer Gemeinschaftsunterkunft zu und empfiehlt dem Kreistag die entsprechende Beschlussfassung.
  3. Für den Fall, dass eine abschließende Beschlussfassung des Kaufes durch den Kreistag auf der nächsten Sitzung am 17.07.2015 zeitlich zur Schaffung der notwendigen Unterbringungsmöglichkeiten nicht ausreichen sollte, wird die Landrätin ausdrücklich ermächtigt den Kaufvertrag im Wege einer dringlichen Anordnung abzuschließen.“

 

 

 

 

5.

Mögliche Anmietung einer Immobilie für die Unterbringung von Asylbewerbern -eingeschoben-

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

  1. „Der Kreisausschuss nimmt die ersten Planungen zur möglichen Nutzungsänderung und Unterbringung von Asylbewerbern durch einen Investor und der möglichen Vermietung an die Regierung von Oberbayern als Gemeinschaftsunterkunft in Altenstadt Niederhofener Str. 10 zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt den Eigentümer bei der Realisierung des Projektes im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und des Gleichbehandlungsgrundsatzes bestmöglich zu unterstützen.
  3. Für den Fall, dass im Rahmen der laufenden Zuweisungen von Asylbewerbern durch den Freistaat Bayern einerseits und die Schaffung der vertraglichen Grundlagen für eine Nutzung durch die Regierung von Oberbayern ein zeitlicher Verzug entstehen sollte, der die gesamten Unterbringungsmöglichkeiten im Landkreis gefährdet, stimmt der Kreistag einer vorübergehenden Anmietung und Nutzung als dezentrale Unterkunft des Landkreises bis zur Übernahme durch die Regierung von Oberbayern zu.“

 

 

 

 

 

6.

Realschule Penzberg - Fenstererneuerung 2015, Vergabe Tischlerarbeiten - Ermächtigung Landrätin -eingeschoben-

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

 

„Der Kreisausschuss ermächtigt die Landrätin, die Vergabe für die Tischlerarbeiten in eigener Zuständigkeit zu tätigen.

 

Der Kreisausschuss ist über das Ergebnis der Vergabe (Anzahl der Bieter, Angebotssummen, beauftragter Bieter) in seiner nächsten Sitzung zu informieren.“