Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Der Landkreis Weilheim-Schongau nimmt die vorgelegte Kostenberechnung zur Kenntnis.

Auf Basis der Kostenberechnung gewährt der Landkreis Weilheim-Schongau einen Zuschuss von maximal 263.000 € für die Errichtung einer Tartanbahn.

 

Die Kreisfinanzverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Mittel bei der Haushaltsplanung 2015 zu berücksichtigen und den bisherigen Ansatz entsprechend zu erhöhen.“