Sitzung: 20.03.2015 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
„Der Kreistag beschließt
die nachfolgende Haushaltssatzung 2015 mit Haushaltsplan für den Landkreis
Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:
Aufgrund der Artikel 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LkrO) erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau nachfolgende
H a u s h a l t s s a t z u
n g
des Landkreises
Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2015
§ 1
1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
wir hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 126.627.650 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 30.704.800 EUR
ab.
2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Kreisaltenheim Schongau für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Erfolgsplan
in den Erträgen mit
1.976.668 EUR
in den Aufwendungen mit 2.137.078 EUR
und im Vermögensplan
in den Einnahmen mit
185.280 EUR
in den Ausgaben mit
185.280 EUR
ab.
§ 2
1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 7.969.600,00 EUR festgesetzt.
2)
Kredite zur
Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreis-altenheimes Schongau
werden nicht festgesetzt.
§ 3
1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 16.500.000,00 EUR festgesetzt.
2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 4
1) Gemäß Artikel 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagensoll) auf 64.948.670 EUR festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.
2) Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
a) Steuerkraftzahlen 2015
Grundsteuer A 775.032 EUR
Grundsteuer B 11.203.312 EUR
Gewerbesteuer 28.682.361 EUR
Einkommensteuerbeteiligung 58.384.630 EUR
Umsatzsteuerbeteiligung 4.427.022 EUR
b) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die
die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-
haltsjahr
2013 Anspruch hatten 12.507.412 EUR
c) Summe der Umlagegrundlagen 115.979.769 EUR
3) Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2015 wird gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozentpunkte vermindert und auf einheitlich 56,0 v.H. festgesetzt.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 15.000.000 EUR festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.“
Weilheim i.OB, den
Andrea Jochner-Weiß
Landrätin