Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

„Der Kreisausschuss beschließt, dass bei der künftigen Auswahl von Objektplanern sowie Projektsteuerungsbüros im Rahmen von VOF-Verfahren 2 Mitglieder des Kreisausschusses an den Verhandlungsgesprächen teilnehmen sollen, um zusammen mit den Vertretern der kommunalen Bauverwaltung das geeignetste Büro auszuwählen.

 

Bei der Auswahl von Fachingenieuren (z.B. Heizung/ Lüftung/ Sanitär, Tragwerksplanung, Elektro, Freianlagen) im Wege eines VOF-Verfahrens verzichtet der Kreisausschuss auf eine Entsendung von Mitgliedern, diese Verfahren führt die Verwaltung in eigener Zuständigkeit durch.

 

Die Landrätin wird ermächtigt, nach Durchführung der Verhandlungsgespräche sowie Ablauf der vergaberechtlich vorgeschriebenen Wartefrist die jeweilige Beauftragung ohne erneute Beschlussfassung im Kreisausschuss vornehmen.

Die Beauftragungen sind stufenweise vorzusehen.

 

Unterschwellenverfahren führt die Verwaltung in eigener Zuständigkeit durch.

 

Der Kreisausschuss ist über das Ergebnis der VOF-Verfahren sowie evtl. Unterschwellenverfahren zu berichten.“