Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 17.11.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

Liegenschaften des Landkreises Weilheim-Schongau;
Begehung der Pütrichstraße 10 a

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„1. Der Kreisausschuss nimmt den Bauzustand nach Besichtigung des Amtsgebäudes Pütrichstr. 10a zur Kenntnis.

 

2. Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Haushalt 2015 und die Folgejahre die Maßnahme in den Haushaltsplan 2015 und den Finanzplan 2016 bis 2018 einzustellen, mit dem Ziel einer möglichst zeitnahen Umsetzung.“

 

 

 

 

Investitionsmaßnahmen der Krankenhaus GmbH
Weilheim-Schongau;

 

 

 

 

 

 

Zentralsterilisation am Krankenhaus Schongau

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

1.   „Der Kreisausschuss nimmt die Planungen der Krankenhaus-GmbH zur Schaffung einer Zentralsterilisation  am Krankenhaus Schongau zustimmend zur Kenntnis.

2.   Der Kreisausschuss stimmt der Maßnahme zur Schaffung einer zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) bzw. Zentralsterilisation am Krankenhaus Schongau der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau zu.

3.   Der Landkreis trägt dafür in Co-Finanzierung mit dem Freistaat Bayern die nichtförderfähigen Kosten einschließlich der Vorfinanzierungskosten.

4.   Der Kreisausschuss stimmt zu, dass der Landkreis die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 1,9 Mio. € entsprechend der Planungen der Krankenhaus-GmbH als verlorenen Zuschuss im Rahmen der bestehenden Betrauung übernimmt.

5.   Mit der Auszahlung der Fördermittel nach Kostenanfall zur Reduzierung der Vorfinanzierungskosten besteht grundsätzliches Einverständnis.

6.   Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung und fordert die Finanzverwaltung dazu auf, die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltjahr 2015  zu berücksichtigen.“

 

 

 

 

Zentralküche am Krankenhaus Schongau

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

1.    „Der Kreisausschuss nimmt die Planungen der Krankenhaus-GmbH zur Schaffung einer Zentralküche  am Krankenhaus Schongau zustimmend zur Kenntnis.

2.    Der Kreisausschuss stimmt der Maßnahme am Krankenhaus Schongau der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau.

3.    Der Landkreis trägt dafür in Co-Finanzierung mit dem Freistaat Bayern die nichtförderfähigen Kosten einschließlich der Vorfinanzierungskosten.

4.    Der Kreisausschuss stimmt zu, dass, der Landkreis die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 1,73 Mio. € entsprechend der Planungen der Krankenhaus-GmbH als verlorenen Zuschuss im Rahmen der bestehenden Betrauung übernimmt.

5.    Mit der Auszahlung der Fördermittel nach Kostenanfall zur Reduzierung der Vorfinanzierungskosten besteht grundsätzliches Einverständnis

6.    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung und fordert die Finanzverwaltung dazu auf, die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltjahr 2015  zu berücksichtigen.“

 

 

 

 

 

.

Krankenhaus Weilheim BA IV -vorgezogen-

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

1.   „Der Kreisausschuss nimmt die Planungen der Krankenhaus-GmbH zur Sanierung der Pflegestationen im Altbaubereich des Krankenhauses Weilheim und zur Errichtung eines Erweiterungsbaus im nordwestlichen Bereich, aufgeständert über dem Haupteingang des Krankenhauses Weilheim (BA IV) zustimmend zur Kenntnis.

2.   Der Kreisausschuss stimmt der Baumaßnahme Sanierung der Pflegestationen im Altbau des Krankenhauses Weilheim und Errichtung eines Erweiterungsbaus im nordwestlichen Bereich des Krankenhauses Weilheim (BA IV) der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau.

3.   Der Landkreis trägt dafür in Co-Finanzierung mit dem Freistaat Bayern die nichtförderfähigen Kosten einschließlich der Vorfinanzierungskosten sowie die Kosten des Interimsbaus

4.   Der Kreisausschuss stimmt zu dass der Landkreis den dafür erforderlichen Eigenanteil in Höhe von ca. 9,3 Mio. € (zuzüglich der Kosten für den Interimsbau) entsprechend den Planungen der Krankenhaus-GmbH Landkreis Weilheim-Schongau als verlorenen Zuschuss im Rahmen der bestehenden Betrauung übernimmt.

5.   Mit der Auszahlung der Fördermittel nach Kostenanfall zur Reduzierung der Vorfinanzierungskosten besteht grundsätzliches Einverständnis

6.   Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung und fordert die Finanzverwaltung dazu auf, die erforderlichen Mittel soweit noch nicht erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung für die Haushaltjahre 2015 - 2018 bereitzustellen.“

 

 

 

.

Krankenhaus Weilheim BA V

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

  1. Der Kreisausschuss nimmt die Planungen der Krankenhaus-GmbH Landkreis Weilheim-Schongau zur Neugestaltung des OP-Bereiches  (Bau von neuen OP-Sälen), zur Bildung einer eigenen Notaufnahmeeinheit (zentrale Notaufnahme, ZNA), zur Schaffung einer übersichtlichen Patienteninformation und zur Etablierung eines ambulanten Operationszentrums (AOP) am Krankenhaus Weilheim (BA V) zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Kreisausschuss stimmt der Maßnahme der Neugestaltung des OP-Bereiches  (Bau von neuen OP-Sälen), der Bildung einer eigenen Notaufnahmeeinheit (zentrale Notaufnahme, ZNA), der Schaffung einer übersichtlichen Patienteninformation und der Etablierung eines ambulanten Operationszentrums (AOP) am Krankenhaus Weilheim (BA V) der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau.
  3. Der Landkreis trägt dafür in Co-Finanzierung mit dem Freistaat Bayern die nichtförderfähigen Kosten einschließlich der Vorfinanzierungskosten sowie mögliche Kosten einer Interimslösung. 
  4. Der Kreisausschuss stimmt zu, dass der Landkreis den dafür erforderlichen Eigenanteil in Höhe von ca. 6,141 Mio. € entsprechend den Planungen der Krankenhaus-GmbH als verlorenen Zuschuss im Rahmen der bestehenden Betrauung übernimmt.
  5. Mit der Auszahlung der Fördermittel nach Kostenanfall zur Reduzierung der Vorfinanzierungskosten besteht grundsätzliches Einverständnis.
  6. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag eine entsprechende Beschlussfassung und fordert die Finanzverwaltung dazu auf, die erforderlichen Mittel soweit noch nicht erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung für die Haushaltjahre 2015 - 2018 zu berücksichtigen.“

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung in der Schülerbeförderung;
Beförderung zum Sonderpäd. Förderzentrum Altenstadt -vorgezogen-

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Vertrag auszuschreiben und den Zuschlag dem wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Die Landrätin wird ermächtigt, den Vertrag nach Zuschlagerteilung zu unterschreiben.

 

 

 

 

 

Eckwerte für die Haushaltsplanung 2015

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss stimmt den  nachfolgenden Eckwerten für die Haushaltsplanung zu und empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, die Kreisfinanzverwaltung zu beauftragen den Haushaltsentwurf 2015 unter Beachtung dieser Eckwerte zur Beschlussfassung vorzubereiten. 

 

Der Landkreis Weilheim-Schongau gibt sich für die Haushaltsplanung der Jahre 2015 ff. dazu die nachfolgenden grundsätzlichen Eckwerte:

 

  1. Die Verteilung der Investitionsanteile erfolgt grundsätzlich mit einem Anteil für Schulbaumaßnahmen mit 60 % ,

Krankenhausbaumaßnahmen 20 %,

Kreisstraßen mit 10 %,

Amtsgebäude, IT-Infrastruktur und sonstige Investitionen mit 10 %

  1. Zum Erhalt einer dauerhaften Handlungsfähigkeit der Finanzwirtschaft des Landkreises wird ein Kreisumlagehebesatz in einer Bandbreite bis maximal 58 Prozentpunkten festgelegt. Zielgröße für das Haushaltsjahr 2015 ist ein Herbesatz der Kreisumlage von 57 %-Punkten. 
  2. Für die Nettoneuverschuldung wird grundsätzlich ein Betrag von maximal 5 % des Durchschnitts der Volumina  der drei dem zur Haushaltsplanung anstehenden Haushaltsjahr vorausgegangenen Verwaltungshaushalte als Obergrenze festgelegt. Für die Gesamtverschuldung darf ein Höchstbetrag von 60 % des Durchschnitts der Volumina  der drei dem zur Haushaltsplanung anstehenden Haushaltsjahr vorausgegangenen Verwaltungshaushalte als Obergrenze nicht überschritten werden.
  3. Zur Gewährung einer langfristigen, nachhaltigen und Generationen gerechten Finanzwirtschaft, sind die Belastungen durch die Inanspruchnahme von Fremdmitteln (Zins- und Tilgung) unabhängig von der Art der konkreten Finanzierung vollständig im Haushalt darzustellen und über den gesamten Finanzierungszeitraum durch eine Anpassung des Hebesatzes der Kreisumlage anzugleichen. Dies beinhaltet i.d.R. eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes von 1 v.H. der Umlagegrundlagen je 10 Millionen € zusätzlich aufgenommene Fremdmittel.
  4. Zusätzliche und oder neue Vorhaben, die über den im Rahmen der 10-jährigen Investitionsplanung dargestellten Einzelinvestitionen hinausgehen stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Kreistag, die eine konkrete Finanzierung im Rahmen der Fortschreibung des Finanzplans und des damit verbundenen Investitionsprogramms aufzeigen muss. 
  5. Für die Investitionen bzw. Investitionsfördermaßnahmen aus Landkreismitteln der Haushaltsjahre 2015 – 2024 wird ein unveränderter  Höchstbetrag von 120.000.000 € festgesetzt. Dieser kann in jedem Haushaltsjahr in gleichem Maße erhöht werden, in dem die Zahlungen an die Krankenhaus-GmbH Weilheim-Schongau für sogenannte DAWI-Leistungen des laufenden Betriebs den Betrag von 6.000.000 € p.a. unterschreiten.
  6. Bei den für die Haushaltswirtschaft prägenden Investitionsanteilen gemäß Nr. 1 für Schulen, Krankenhäuser, Kreisstraßen, Amtsgebäude und Infrastruktur sind alle Möglichkeiten der Kostenoptimierung bei der Planung und Umsetzung auszuschöpfen.
  7. Die vorausgehenden Eckwerte werden im Vorgriff auf die Haushaltsberatungen jährlich überprüft und ggfls. an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.“

 

 

 

 

 

Erweiterung der Asylbewerberunterkunft  Leprosenweg Weilheim; Vergabe

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis:

  1. Für die Fläche der Asylbewerberunterkunft am Leprosenweg wurde ein unbefristeter Pachtvertrag mit der Fa. Zarges abgeschlossen. Der Vertrag kann allerdings mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden, so dass im Falle einer Kündigung umgehend eine neue Lösung gefunden werden müsste.

 

  1. Der Bauantrag für die Erweiterung der Unterkunft wurde von Zarges als Grundstückseigentümer unterzeichnet und seitens der Stadt Weilheim genehmigt.

 

  1. Da der Standort Zarges nicht längerfristig gesichert ist, wird anstatt eines Erwerbs eine Miete der Container realisiert (Mindestmietdauer 2 Jahre; anschließend Verlängerungsoption; auch ein Erwerb ist zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich).

 

  1. Die bestehende Asylbewerberunterkunft  am Leprosenweg muss gegenüber dem bisherigen Beschluss vom 21.07.2014 um ein weiteres Modul mit 22 Plätzen erweitert werden. Insgesamt findet also eine Erweiterung um ca. 44 Plätze statt, von denen 22 durch den Beschluss des KA vom 21.07.2014 abgedeckt sind.

 

  1. Aufgrund der hohen Dringlichkeit wurde die Erweiterung der Anlage um ein zusätzliches Modul von Frau Landrätin Jochner-Weiß im Wege einer dringlichen Anordnung veranlasst. Der Kreisausschuss wurde bereits im Rahmen seiner Sondersitzung am 13.10.2014 hierüber grundsätzlich in Kenntnis gesetzt.“