Sitzung: 12.12.2014 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
„Der
Kreistag beschließt nachfolgende Resolution:
Resolution
des Kreistages des Landkreises Weilheim-Schongau zur
Transatlantischen
Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und weitere Freihandelsabkommen
Präambel:
Das
Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und weitere
Freihandelsabkommen verfolgen primär das positive Ziel, durch den Abbau von
Handelshemmnissen und die Verbesserung der Investitionsbedingungen die Schaffung
von Arbeitsplätzen zu befördern. Freihandelsabkommen bergen jedoch auch
erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen
und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. Beeinträchtigungen
dieser, für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen durch Freihandelsabkommen
müssen ausgeschlossen werden.
Des
Weiteren sind sämtlichen Marktzugangsverpflichtungen im Rahmen von Freihandelsabkommen
entgegenzuwirken, die geeignet sind, die kommunale Organisationsfreiheit
auszuhöhlen. Sollten typische kommunale Dienstleistungen wie die
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen,
Krankenhäuser oder die Kultur Regeln der Liberalisierung unterworfen werden,
würde die derzeit garantierte umfassende Organisationsentscheidung von
Kommunalvertretern durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche
Verfahren ersetzt werden.
Der
Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau fordert die auf europäischer und
nationaler Ebene für die Verhandlungsführung und die letztendliche Zustimmung
zu Freihandelsabkommen politisch Verantwortlichen deshalb auf, sich
nachdrücklich dafür einzusetzen, dass
1. über
die Verhandlungen der Europäischen Union über ein Freihandelsabkommen mit den
Vereinigten Staaten (TTIP) in Kanada (CETA) sowie über ein Folgeabkommen zum
WTO-Dienstleistungsabkommen GATS (TISA) transparent informiert wird. Eine
permanente parlamentarische Begleitung und Kontrolle der Ergebnisse eines möglichen
Abkommens wird nachdrücklich gefordert;
2. die
kommunale Daseinsvorsorge von den Marktzugangsverpflichtungen im TTIP und allen
weiteren Freihandelsabkommen ausgenommen wird. Eingriffe in die kommunale
Selbstverwaltung sowie in die kommunale Organisationsautonomie werden
ausgeschlossen;
3. die
geltenden Bestimmungen für Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit
sowie Bereichsausnahmen für Rettungsdienste und Wasserwirtschaft nicht durch
Freihandelsabkommen auch nur ansatzweise in Frage gestellt werden;
4. im
TTIP und den übrigen derzeit in Verhandlung befindlichen Abkommen auf spezielle
Investitionsschutzregelungen verzichtet wird;
5. die
Einführung von privaten Schiedsstellen über Streitigkeiten zwischen Investoren
und den beteiligten Staaten zu Lasten des Gemeinwohls verhindert wird;
6. national
geltende Standards auf keinen Fall mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von
Handelshemmnissen reduziert werden dürfen. Dies gilt insbesondere für den
Umwelt- und Verbraucherschutz (keine Lockerung der EU-Regeln für gentechnisch
veränderte Produkte und Nutzpflanzen sowie wirksame Schutzvereinbarungen für
Fleisch- und Milchprodukte);
7. der
Abbau von Bodenschätzen weiter ausschließlich der deutschen Gesetzgebung und
Aufsicht unterliegt und sog. Fracking nicht über ein Handelsabkommen erzwungen
werden kann;
8. die
Einberufung eines Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
für TTIP unter Beteiligung der Kommunen unterstützt wird. Darüber hinaus wird
eine Beteiligung der kommunalen Ebene und der öffentlichen Dienstleistungen in
die bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen gefordert;
9. für
das TiSA-Abkommen ist eine breitere Einbindung der betroffenen Öffentlichkeit,
die Verfolgung eines Positivlistenansatzes sowie die Wahrung des geltenden
Vergaberechts sicherzustellen.
Sollten
die o.g. Punkte keine Berücksichtigung finden, sind die Abkommen TTIP, CETA und
TiSA in den zuständigen Gremien von den bayerischen Vertreterinnen und
Vertreter abzulehnen.
Im
Übrigen wird auf das gemeinsame Positionspapier von kommunalen Spitzenverbänden
und VKU zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen vom
Oktober 2014 verwiesen.“
Stand: 12.12.2014