Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

„Der Kreistag beschließt nachfolgende Resolution:

 

Resolution des Kreistages des Landkreises Weilheim-Schongau zur

Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und weitere Freihandelsabkommen

 

Präambel:

 

Das Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und weitere Freihandelsabkommen verfolgen primär das positive Ziel, durch den Abbau von Handelshemmnissen und die Verbesserung der Investitionsbedingungen die Schaffung von Arbeitsplätzen zu befördern. Freihandelsabkommen bergen jedoch auch erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. Beeinträchtigungen dieser, für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen durch Freihandelsabkommen müssen ausgeschlossen werden.

 

Des Weiteren sind sämtlichen Marktzugangsverpflichtungen im Rahmen von Freihandelsabkommen entgegenzuwirken, die geeignet sind, die kommunale Organisationsfreiheit auszuhöhlen. Sollten typische kommunale Dienstleistungen wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur Regeln der Liberalisierung unterworfen werden, würde die derzeit garantierte umfassende Organisationsentscheidung von Kommunalvertretern durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt werden.

 

Der Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau fordert die auf europäischer und nationaler Ebene für die Verhandlungsführung und die letztendliche Zustimmung zu Freihandelsabkommen politisch Verantwortlichen deshalb auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass

 

1.    über die Verhandlungen der Europäischen Union über ein Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten (TTIP) in Kanada (CETA) sowie über ein Folgeabkommen zum WTO-Dienstleistungsabkommen GATS (TISA) transparent informiert wird. Eine permanente parlamentarische Begleitung und Kontrolle der Ergebnisse eines möglichen Abkommens wird nachdrücklich gefordert;

2.    die kommunale Daseinsvorsorge von den Marktzugangsverpflichtungen im TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen ausgenommen wird. Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung sowie in die kommunale Organisationsautonomie werden ausgeschlossen;

3.    die geltenden Bestimmungen für Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit sowie Bereichsausnahmen für Rettungsdienste und Wasserwirtschaft nicht durch Freihandelsabkommen auch nur ansatzweise in Frage gestellt werden;

4.    im TTIP und den übrigen derzeit in Verhandlung befindlichen Abkommen auf spezielle Investitionsschutzregelungen verzichtet wird;

5.    die Einführung von privaten Schiedsstellen über Streitigkeiten zwischen Investoren und den beteiligten Staaten zu Lasten des Gemeinwohls verhindert wird;

6.    national geltende Standards auf keinen Fall mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen reduziert werden dürfen. Dies gilt insbesondere für den Umwelt- und Verbraucherschutz (keine Lockerung der EU-Regeln für gentechnisch veränderte Produkte und Nutzpflanzen sowie wirksame Schutzvereinbarungen für Fleisch- und Milchprodukte);

7.    der Abbau von Bodenschätzen weiter ausschließlich der deutschen Gesetzgebung und Aufsicht unterliegt und sog. Fracking nicht über ein Handelsabkommen erzwungen werden kann;

8.    die Einberufung eines Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für TTIP unter Beteiligung der Kommunen unterstützt wird. Darüber hinaus wird eine Beteiligung der kommunalen Ebene und der öffentlichen Dienstleistungen in die bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen gefordert;

9.    für das TiSA-Abkommen ist eine breitere Einbindung der betroffenen Öffentlichkeit, die Verfolgung eines Positivlistenansatzes sowie die Wahrung des geltenden Vergaberechts sicherzustellen.

 

Sollten die o.g. Punkte keine Berücksichtigung finden, sind die Abkommen TTIP, CETA und TiSA in den zuständigen Gremien von den bayerischen Vertreterinnen und Vertreter abzulehnen.

 

Im Übrigen wird auf das gemeinsame Positionspapier von kommunalen Spitzenverbänden und VKU zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen vom Oktober 2014 verwiesen.“

 

Stand: 12.12.2014