Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistags vom 17.10.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

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Ökumenische Sozialstation für den Landkreis
Weilheim-Schongau gGmbH;
Übertragung des Gesellschaftsanteiles des Landkreises
Weilheim-Schongau

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 „Die Landrätin wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Ökumenischen Sozialstation für den Landkreis Weilheim-Schongau gGmbH der Übertragung des Gesellschaftsanteiles, Stammeinlage, des Landkreises Weilheim-Schongau an die CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH, 86159 Augsburg, zuzustimmen. Die Landrätin wird ferner ermächtigt, vor dem Notar die für die Übertragung des Gesellschaftsanteiles, Stammeinlage, erforderlichen Erklärungen abzugeben.“

 

 

 

 

 

 

Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau;
Aufbau einer Hauptabteilung "Gynäkologie/ Geburtshilfe" (GYN/GEB) in der Krankenhaus GmbH
Landkreis Weilheim-Schongau

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Die Landrätin als Vertreter des Landkreises Weilheim-Schongau wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau folgenden Beschluss herbeizuführen:

 

Die Gesellschafterversammlung der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau stimmt dem Vorschlag der Geschäftsführung zu, am Standort in Schongau eine Hauptabteilung Gynäkologie und Geburtshilfe aufzubauen, die eine Versorgungsstruktur am Krankenhaus Weilheim (Variante 2) mit anbietet.“

 

 

 

 

3.

Wahl der ehrenamtlichen Richter für das
Bayerische Verwaltungsgericht München;
Aufstellung der Vorschlagslisten

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

 

„Es werden die in der vorgelegten Liste nach §§ 20 bis 22 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wählbaren Personen mit Wohnsitz im Landkreis Weilheim-Schongau in die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die Amtsperiode 01.04.2015 bis 31.03.2020 aufgenommen:“

 

 

 

 

 

 

Neubau Dreifachhalle Penzberg:
Abschluss eines Erbpachtvertrages

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

 

„Der Kreistag beschließt den Erbpachtvertrag zwischen der Stadt Penzberg und dem Landkreis Weilheim-Schongau vom 20.11.2012 für den Neubau der Dreifachhalle in Penzberg mit der Stadt Penzberg auf dem Grundstück Fl.Nr. 999 der Gemarkung Penzberg 9232.“

 

 

 

 

Nachtragsstellenplan 2014

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreistag beschließt den Nachtragsstellenplan 2014.“