Sitzung: 12.12.2014 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistags vom 17.10.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:
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Ökumenische Sozialstation für den Landkreis |
Es erging folgender Beschluss:
„Die Landrätin wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Ökumenischen Sozialstation für den Landkreis Weilheim-Schongau gGmbH der Übertragung des Gesellschaftsanteiles, Stammeinlage, des Landkreises Weilheim-Schongau an die CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH, 86159 Augsburg, zuzustimmen. Die Landrätin wird ferner ermächtigt, vor dem Notar die für die Übertragung des Gesellschaftsanteiles, Stammeinlage, erforderlichen Erklärungen abzugeben.“
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Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau; |
Es erging folgender Beschluss:
„Die Landrätin als Vertreter des Landkreises Weilheim-Schongau wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau folgenden Beschluss herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau stimmt dem Vorschlag der Geschäftsführung zu, am Standort in Schongau eine Hauptabteilung Gynäkologie und Geburtshilfe aufzubauen, die eine Versorgungsstruktur am Krankenhaus Weilheim (Variante 2) mit anbietet.“
3. |
Wahl der ehrenamtlichen Richter für das |
Es erging folgender Beschluss:
„Es werden die in der vorgelegten Liste nach §§ 20 bis 22 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wählbaren Personen mit Wohnsitz im Landkreis Weilheim-Schongau in die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die Amtsperiode 01.04.2015 bis 31.03.2020 aufgenommen:“
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Neubau Dreifachhalle Penzberg: |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreistag beschließt den Erbpachtvertrag zwischen der Stadt Penzberg und dem Landkreis Weilheim-Schongau vom 20.11.2012 für den Neubau der Dreifachhalle in Penzberg mit der Stadt Penzberg auf dem Grundstück Fl.Nr. 999 der Gemarkung Penzberg 9232.“
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Nachtragsstellenplan
2014 |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreistag beschließt den Nachtragsstellenplan 2014.“