Beschluss: zur Kenntnis genommen

„Der Kreistag nimmt die nachfolgenden Eckwerte für die Haushaltsplanung 2015 zur Kenntnis und beauftragt die Kreisfinanzverwaltung den Haushaltsentwurf 2015 unter Beachtung dieser Eckwerte zur Beschlussfassung vorzubereiten.

 

Der Landkreis Weilheim-Schongau gibt sich für die Haushaltsplanung der Jahre 2015 dazu die nachfolgenden grundsätzlichen Eckwerte:

 

  1. Die Verteilung der Investitionsanteile erfolgt grundsätzlich mit einem Anteil für Schulbaumaßnahmen mit 60 % ,

Krankenhausbaumaßnahmen 20 %,

Kreisstraßen mit 10 %,

Amtsgebäude, IT-Infrastruktur und sonstige Investitionen mit 10 %

  1. Zum Erhalt einer dauerhaften Handlungsfähigkeit der Finanzwirtschaft des Landkreises wird ein Kreisumlagehebesatz in einer Bandbreite bis maximal 58 Prozentpunkten festgelegt. Zielgröße für das Haushaltsjahr 2015 ist ein Herbesatz der Kreisumlage von 57 %-Punkten. 
  2. Für die Nettoneuverschuldung wird grundsätzlich ein Betrag von maximal 5 % des Durchschnitts der Volumina  der drei dem zur Haushaltsplanung anstehenden Haushaltsjahr vorausgegangenen Verwaltungshaushalte als Obergrenze festgelegt. Für die Gesamtverschuldung darf ein Höchstbetrag von 60 % des Durchschnitts der Volumina  der drei dem zur Haushaltsplanung anstehenden Haushaltsjahr vorausgegangenen Verwaltungshaushalte als Obergrenze nicht überschritten werden.
  3. Zur Gewährung einer langfristigen, nachhaltigen und Generationen gerechten Finanzwirtschaft, sind die Belastungen durch die Inanspruchnahme von Fremdmitteln (Zins- und Tilgung) unabhängig von der Art der konkreten Finanzierung vollständig im Haushalt darzustellen und über den gesamten Finanzierungszeitraum durch eine Anpassung des Hebesatzes der Kreisumlage anzugleichen. Dies beinhaltet i.d.R. eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes von 1 v.H. der Umlagegrundlagen je 10 Millionen € zusätzlich aufgenommene Fremdmittel.
  4. Zusätzliche und oder neue Vorhaben, die über den im Rahmen der 10-jährigen Investitionsplanung dargestellten Einzelinvestitionen hinausgehen stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Kreistag, die eine konkrete Finanzierung im Rahmen der Fortschreibung des Finanzplans und des damit verbundenen Investitionsprogramms aufzeigen muss. 
  5. Für die Investitionen bzw. Investitionsfördermaßnahmen aus Landkreismitteln der Haushaltsjahre 2015 – 2024 wird ein unveränderter  Höchstbetrag von 120.000.000 € festgesetzt. Dieser kann in jedem Haushaltsjahr in gleichem Maße erhöht werden, in dem die Zahlungen an die Krankenhaus-GmbH Weilheim-Schongau für sogenannte DAWI-Leistungen des laufenden Betriebs den Betrag von 6.000.000 € p.a. unterschreiten.
  6. Bei den für die Haushaltswirtschaft prägenden Investitionsanteilen gemäß Nr. 1 für Schulen, Krankenhäuser, Kreisstraßen, Amtsgebäude und Infrastruktur sind alle Möglichkeiten der Kostenoptimierung bei der Planung und Umsetzung auszuschöpfen.
  7. Die vorausgehenden Eckwerte werden im Vorgriff auf die Haushaltsberatungen jährlich überprüft und ggfls. an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.“