Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Der Kreisausschuss beschließt für die Ausgabe und Rücknahme von Abfallgefäßen die Aufwandsentschädigung für die Gemeinden, Märkte und Städte des Landkreises von 5,11 € bzw. 7,67 € auf einheitlich 8,00 € pro Tonnentausch festzusetzen.
  2. Der Kreisausschuss beschließt, für den Verkauf von Rest- und Biomüllsäcken die Aufwandsentschädigung für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises in Höhe von 0,50 € pro verkauften Sack festzusetzen.
  3. Die Kreisfinanzverwaltung Sachbereich 11.2 Abfallwirtschaft wird beauftragt die Umstellung zum 01.01.2015 mit den Gemeinden, Märkten und Städten zu vereinbaren.“