Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 21.07.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

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ÖPNV im Landkreis Weilheim-Schongau

 

 

 

 

Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gemäß
Art. 34 Abs. 3 KkrO;
Weiterführung der Nachtbus-Linien N 1 Ost und N 2 West

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung über die Weiterführung der Nachtbus-Linien N 1 Ost und N 2 West zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gemäß
Art. 34 Abs. 3 LKrO;
ÖPNV-Verkehrsleistungsverträge (Regionalverkehr Oberbayern GmbH - RVO -);
Weiterführung der vom Landkreis Weilheim-Schongau finanzierten Kursen ab 14.12.2014

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung über die Weiterführung der vom Landkreis Weilheim-Schongau finanzierten Kursen ab 14.12.2014 auf den Linien 9602, 9653, 9659, 9821 und 9591 zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

Bekanntgabe einer dringlichen Anordnungen gemäß
Art. 34 Abs. 3 LKrO;
ÖPNV-Verkehrsleistungsverträge (Enzian-Reisen);
Weiterführung der vom Landkreis Weilheim-Schongau finanzierten Kursen ab 14.12.2014

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung über die Weiterführung der vom Landkreis Weilheim-Schongau finanzierten Kursen ab 14.12.2014 auf den Linien Herzogsägmühle – Peiting – Herzogsägmühle und Schongau – Herzogsägmühle – Schongau zur Kenntnis.

 

 

 

 

Vergaben

 

 

Förderschule Weilheim -
Kenntnisnahme Vergabe Schulküche

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Landrätin die Vergabe für die Einrichtung der Schulküche an der Förderschule Weilheim gemäß Ermächtigung durch den Kreisausschuss vom 21.07.2014 in eigener Zuständigkeit vorgenommen hat.

 

Der Auftrag wurde an die Firma Schulmöbel-Mayr GmbH aus Scharnstein vergeben.

 

 

 

 

 

Neubau Dreifachturnhalle Penzberg -
Kenntnisnahme Vergaben
Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Blitzschutz

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Landrätin die Vergaben der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Blitzschutz für den Neubau der Dreifachturnhalle Penzberg gemäß Ermächtigung durch den Kreisausschuss vom 21.07.2014 in eigener Zuständigkeit vorgenommen hat.

 

Die Aufträge wurden an folgende Firmen erteilt:

 

Heizung:         Fa. Herbst + Berchtold aus Sindelsdorf

Lüftung:          Fa. Friedmann aus Weiden

Sanitär:           Fa. Anlagenbau Oberland aus Oberhausen

Elektro:           Fa. Licht- und Kraftanlagen aus Schongau

Blitzschutz:     Fa. Hofmann aus Nürnberg

 

 

 

 

Realschule Weilheim -
Kenntnisnahme Vergabe Schulküche

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Landrätin die Vergabe für die Einrichtung der Schulküche an der Realschule Weilheim gemäß Ermächtigung durch den Kreisausschuss vom 21.07.2014 in eigener Zuständigkeit vorgenommen hat.

 

Der Auftrag wurde an die Firma Schulmöbel-Mayr GmbH aus Scharnstein vergeben.

 

 

 

 

Jahnhalle und ehem. Hilfskrankenhaus Weilheim:
Erneuerung der Lüftungsanlage Vorgezogen

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss nimmt die Untersuchung des IB Landgraf zur Lüftungsanlage im ehemaligen Hilfskrankenhaus zur Kenntnis.

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Lüftungsanlage gemäß Vorschlag des IB Landgraf zu erneuern. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 175.000 EUR brutto.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Weilheim einen Mietvertrag für die durch die Stadt genutzten Lagerflächen ab 01.01.2015 abzuschließen.

 

Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Vergabe der erforderlichen Arbeiten zur Erneuerung der Lüftungsanlage in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern die Kosten im Rahmen der Kostenschätzung liegen.“

 

 

 

 

Berufsschule Schongau: Anfrage Fam. Jocher wegen Verfügung über potentielle Erweiterungsfläche

 

Es erging folgender Beschluss:

 

  1. Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Schongau KEINEN weiteren Gemeinbedarf für die diskussionsgegenständlichen Grundstücke der Familie Jocher sieht.

 

  1. Der Kreisausschuss beschließt:

2.1.        Der Landkreis hält weiterhin an einem im Mittel ca. 34 m breiten 

Streifen mit  einer Größe von ca. 2.000 m² als potentielle Erweiterungsfläche fest (Anlage).

 

2.2.        Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Stadt Schongau das  

Einverständnis des Landkreises zu erklären, dass die Grundstücke der    Familie Jocher bauplanungsrechtlich von der Stadt überplant werden. Dabei ist  die unter 2.1. dargestellte Teilfläche  für die potentielle Erweiterung der Berufsschule zu berücksichtigen.

 

2.3.        Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, mit der Familie Jocher ein

auf  10  Jahre befristetes notariell zu beurkundendes Ankaufsrecht für die potentielle Erweiterungsfläche zu vereinbaren.“

 

 

 

 

Genehmigung des Erwerbs eines Mehrfamilienhauses zur Unterbringung von Asylbewerbern

 

Es erging folgender Beschluss:

 

  1. Der Kreisausschuss beschließt den Erwerb der Immobilie Pöllandtstr. 6, 86956 Schongau Flurnummer 1576/15 Gemarkung Schongau zzgl. Maklerprovision, zzgl. der Notar-, Grundbuch-, und Bodenverkehrskosten.

 

  1. Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages  zu den o.a. Bedingungen.“ 

 

 

 

 

 

 

Behindertenbeauftragte/r des Landkreises Weilheim-Schongau;
Zustimmung zur Bestellung

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Übertragung der Aufgaben der Behindertenbeauftragten des Landkreises Weilheim-Schongau durch den Caritasverband für den Landkreis Weilheim-Schongau e.V. an Frau Gabriele Roth wird zugestimmt.“