Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürgerinnen und Kreisbürger im Landkreis Weilheim-Schongau

 

Vom 11.06.2014

 

Auf Grund von Art. 14 a und 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 826) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl S. 366) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürgerinnen und Kreisbürger im Landkreis Weilheim-Schongau  vom 11.06.2014 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 wird wie folgt geändert:

In § 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Dies gilt auch für Sitzungen der Kreistagsfraktionen/Gruppen zur Vorbereitung der Sitzungen in den Gremien, bis zu 10 Sitzungen im Jahr.“

 

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.11.2014 in Kraft.“