Sitzung: 17.10.2014 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Satzung zur Änderung
der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger
Kreisbürgerinnen und Kreisbürger im Landkreis Weilheim-Schongau
Vom 11.06.2014
Auf Grund von Art. 14 a und 17 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 826) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl S. 366) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürgerinnen und Kreisbürger im Landkreis Weilheim-Schongau vom 11.06.2014 wird wie folgt geändert:
§ 1 wird wie folgt geändert:
In § 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Dies gilt auch für Sitzungen der Kreistagsfraktionen/Gruppen zur Vorbereitung der Sitzungen in den Gremien, bis zu 10 Sitzungen im Jahr.“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.11.2014 in Kraft.“