Sitzung: 06.10.2014 Kreisausschuss
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Änderung der Aufwandsentschädigung (Gebührenordnung) für Feldgeschworene für den Landkreis Weilheim-Schongau wie unten aufgeführt zu beschließen.
„Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene:
Die Gebührenordnung für Feldgeschworene vom 03.06.1985 (Amtsblatt des
Landkreises Weilheim-Schongau Nr. 12/1985) in der Fassung der Gebührenordnung
vom 26.10.2001 (Amtsblatt des Landkreises Weilheim-Schongau Nr. 02/2002) wird
gemäß Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke
(Abmarkungsgesetz – AbmG) vom 06.08.1981 (GVBl. S. 318) in der letzten
Änderungsfassung vom 22.07.2014 (BayRS III, S. 690) wie folgt geändert:
§ 1
§ 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Jeder Feldgeschworene hat
Anspruch auf ein Tagegeld von 15,00 Euro je angefangene Stunde.
§ 2
Diese Änderung der
Gebührenordnung tritt am 01. Januar 2015
in Kraft.“