Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Änderung der Aufwandsentschädigung (Gebührenordnung) für Feldgeschworene für den Landkreis Weilheim-Schongau wie unten aufgeführt zu beschließen.

 

„Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene:

 

Die Gebührenordnung für Feldgeschworene vom 03.06.1985 (Amtsblatt des Landkreises Weilheim-Schongau Nr. 12/1985) in der Fassung der Gebührenordnung vom 26.10.2001 (Amtsblatt des Landkreises Weilheim-Schongau Nr. 02/2002) wird gemäß Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz – AbmG) vom 06.08.1981 (GVBl. S. 318) in der letzten Änderungsfassung vom 22.07.2014 (BayRS III, S. 690)  wie folgt geändert:

 

§ 1

 

§ 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Jeder Feldgeschworene hat  Anspruch auf ein Tagegeld von 15,00 Euro je angefangene Stunde.

 

§ 2

 

Diese  Änderung der Gebührenordnung tritt am 01. Januar  2015 in Kraft.“