Sitzung: 11.04.2014 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
Der Kreistag
beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2014 mit Haushaltsplan für den
Landkreis Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:
Aufgrund der Artikel 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g
des Landkreises Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2014
§ 1
1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
wir hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 135.694.530 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.562.370 EUR
ab.
2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Kreisaltenheim Schongau für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 1.972.150 EUR
in den Aufwendungen mit 2.368.850 EUR
und im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 419.050 EUR
in den Ausgaben mit 419.050 EUR
ab.
§ 2
1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Landkreises sind im Haushaltsplan des Landkreises nicht vorgesehen.
2) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreis-altenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 3
1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 37.500.000,00 EUR festgesetzt.
2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 4
1) Gemäß Artikel 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagensoll) auf 87.811.159 EUR festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.
2) Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
a) Steuerkraftzahlen 2014
Grundsteuer A 767.555 EUR
Grundsteuer B 10.425.018 EUR
Gewerbesteuer 69.194.706 EUR
Einkommensteuerbeteiligung 54.045.496 EUR
Umsatzsteuerbeteiligung 4.377.300 EUR
b) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die
die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-
haltsjahr
2013 Anspruch hatten 12.588.475 EUR
c) Summe der Umlagegrundlagen 151.398.550 EUR
3) Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2014 wird gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozentpunkte erhöht und auf einheitlich 58,0 v.H. festgesetzt.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 15.000.000 EUR festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft.
Weilheim i.OB, den
Dr. Friedrich Zeller
Landrat