Sitzung: 17.02.2014 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 02.12.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:
1. Auszahlung der im
Haushaltsplan 2013 veranschlagten Jahresfehlbeträge 2012 der Einrichtungen der
Krankenhaus-GmbH, Landkreis Weilheim-Schongau gemäß Jahresabschluss 2012 und
vorgelegtem Verwendungsnachweis.- eingeschoben -
Es
erging folgender Beschluss:
„Der
Kreisausschuss nimmt Kenntnis von den auszugleichenden Betriebsdefiziten 2012
der Einrichtungen der Krankenhaus-GmbH, Landkreis Weilheim-Schongau, in Höhe
von insgesamt 5.559.417, €. Nachdem auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes
2012 bislang nur ein Betriebsdefizit 2012 von 1.358.307, € an die
Krankenhaus-GmbH, Landkreis Weilheim-Schongau ausgezahlt wurde, wird einer
Nachzahlung des Differenzbetrages von 4.201.110, € zugestimmt. Die Auszahlung
dieses Ausgleichsbetrages erfolgt im Rahmen der im Haushalt 2013 (Deckungsring
7351) zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.“
2. Abschluss einer
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Büroausstattung
Es
erging folgender Beschluss:
1.
„Der
Auftrag zur Ausstattung der Büros 226 Stainhartstraße 7 (EDV-Zentrale) und 118
Münzstraße 33 (Bauamt) wird der Fa. Büro Zanker, Penzberg erteilt.“
2.
„Mit
dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 4 Abs. 1 VOL/A 2009 über den
künftigen Bedarf an Einrichtungsgegenständen mit der Fa. Büro Zanker, Penzberg
besteht Einverständnis.“
3. Genehmigung des
notariellen Kaufvertrages URNr. 2086/2013 zwischen Rechtlergemeinschaft
Ingenried und Landkreis über den Kauf des Grundstücks Fl.Nr. 2059 Gemarkung
Ingenried;
Es
erging folgender Beschluss:
„Der
Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der notariellen Urkunde (URNr.
2086/2013 vom 17.10.2013) und genehmigt den notariellen Kaufvertrag über den
Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 2059, Gemarkung Ingenried, mit einer Größe von
ca. 7.020 m² von der Rechtlergemeinschaft Ingenried. Für den Grunderwerb sind
Mittel aus der Sonderrücklage für Deponienachsorge bereitzustellen.“
4. Genehmigung des
notariellen Kaufvertrages URNr. 296/R/2013 zwischen Herrn Adrian Echtler und dem Landkreis über den Kauf der
Grundstücke Fl.Nr. 2112 und Fl.Nr.
2060/3 Gemarkung Ingenried;
Es
erging folgender Beschluss:
„Der
Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der notariellen Urkunde (URNr.
296/R/2013 vom 20.03.2013) und genehmigt den notariellen Kaufvertrag über den
Erwerb der Grundstücke Fl.Nr. 2112 mit einer Größe von 11.890m² und Fl.Nr. 2060/3 mit mit einer Größe 6.587 m²
von Herrn Adrian Echtler. Der Grunderwerb ist aus Mitteln der Sonderrücklage
für Deponienachsorge zu finanzieren.“
5. Erwerb eines
Deponiegrundstückes der Hausmülldeponie Erbenschwang BA I-III von Herrn Johann
Georg Fischer im Rahmen eines Ringtausches zwischen Johann Georg Fischer, EVA GmbH und Landkreis
Weilheim-Schongau;
Es
erging folgender Beschluss:
„Der
Kreisausschuss beschließt dass der Landkreis Weilheim-Schongau im Rahmen eines
Ringtausches die Grundstücke der Altdeponie in Erbenschwang (BA I-III)
Fl.Nr.2113 und 2113/1 Gemarkung Ingenried mit einer Fläche von insgesamt 16.504
m² von Herrn Johann Georg Fischer erwirbt.
Dabei
sollen die im Eigentum der EVA GmbH stehenden Grundstücke Fl.Nr. 468/3 und
Fl.Nr. 469 Gemarkung Schwabbruck mit einer Fläche von insgesamt 11.750 m² mit
den o.g. Deponiegrundstücken des Herrn Johann Georg Fischer (16.504 m²)
getauscht werden.
Als
Tauschaufgabe erhält Herr Johann Fischer für die Flächendifferenz von 4.754 m²
einen Betrag von 40.409,00 EURO (= 8,50 EURO/m²) vergütet.
Die
EVA GmbH soll für die Tauschflächen einen Betrag von 76.375,00 EURO (=6,50 EURO/m²)
erhalten.
Die
Grunderwerbskosten von insgesamt 116.784,00 EUR zuzüglich der Nebenkosten des
Grunderwerbs sind aus der Sonderrücklage
„Deponienachsorge“ bereitzustellen.“
6. Rettungsleitstelle
Weilheim; Rückübertragung eines dinglichen Nutzungsrechts
Es
erging folgender Beschluss:
- „Der Kreisausschuss beschließt die
Rückübertragung des mit notarieller Urkunde des Notars Dr. Ulrich Bracker
vom 17.08.2006 (UR.-Nr. 1578/2006) vom Bayerischen Roten Kreuz,
Kreisverband Weilheim an dem Grundstück Fl. Nr. 2867, Gemarkung Weilheim,
zum Betrieb der integrierten Leitstelle erworbenen Dauernutzungsrechts an
das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Weilheim (i.w. BRK).
- Der dazu am 29.11.2013 - vorbehaltlich der nachträglichen
Genehmigung durch den Kreisausschuss und den BRK-Landesverband - vor dem Notariat Bracker geschlossene
Vertrag wird genehmigt.
- Zum Ausgleich der Rückübertragung des
Dauernutzungsrechts gewährt das BRK dem Landkreis Weilheim-Schongau eine
Ausgleichszahlung in Höhe des Restwertes des Nutzungsrechts bezogen auf
die ursprüngliche Vertragslaufzeit vom 01.09.2007 bis zum 30.06.2040
- Mit der Rückübertragung endet
gleichzeitig das bestehende Mietverhältnis zwischen dem Landkreis
Weilheim-Schongau als Inhaber des Nutzungsrechts/Vermieters und dem
BRK/Mieter.“
7. Rechenzentrum des
Landratsamt Weilheim-Schongau;
Upgrade des zentralen Massenspeichers (Vergabe)
Es
erging folgender Beschluss:
„Das
Upgrade des zentralen Massenspeichers im Rechenzentrum des Landratsamts Weilheim-Schongau
wird an die Fa. Teamix GmbH, Nürnberg (Hardware sowie Support/Wartung für 3
Jahre) vergeben.“