Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 02.12.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

1.        Auszahlung der im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Jahresfehlbeträge 2012 der Einrichtungen der Krankenhaus-GmbH, Landkreis Weilheim-Schongau gemäß Jahresabschluss 2012 und vorgelegtem Verwendungsnachweis.- eingeschoben -

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von den auszugleichenden Betriebsdefiziten 2012 der Einrichtungen der Krankenhaus-GmbH, Landkreis Weilheim-Schongau, in Höhe von insgesamt 5.559.417, €. Nachdem auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2012 bislang nur ein Betriebsdefizit 2012 von 1.358.307, € an die Krankenhaus-GmbH, Landkreis Weilheim-Schongau ausgezahlt wurde, wird einer Nachzahlung des Differenzbetrages von 4.201.110, € zugestimmt. Die Auszahlung dieses Ausgleichsbetrages erfolgt im Rahmen der im Haushalt 2013 (Deckungsring 7351) zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.“

 

 

2.        Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Büroausstattung

 

Es erging folgender Beschluss:

 

1.

„Der Auftrag zur Ausstattung der Büros 226 Stainhartstraße 7 (EDV-Zentrale) und 118 Münzstraße 33 (Bauamt) wird der Fa. Büro Zanker, Penzberg erteilt.“

 

2.

„Mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 4 Abs. 1 VOL/A 2009 über den künftigen Bedarf an Einrichtungsgegenständen mit der Fa. Büro Zanker, Penzberg besteht Einverständnis.“

 

 

3.        Genehmigung des notariellen Kaufvertrages URNr. 2086/2013 zwischen Rechtlergemeinschaft Ingenried und Landkreis über den Kauf des Grundstücks Fl.Nr. 2059 Gemarkung Ingenried;

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der notariellen Urkunde (URNr. 2086/2013 vom 17.10.2013) und genehmigt den notariellen Kaufvertrag über den Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 2059, Gemarkung Ingenried, mit einer Größe von ca. 7.020 m² von der Rechtlergemeinschaft Ingenried. Für den Grunderwerb sind Mittel aus der Sonderrücklage für Deponienachsorge bereitzustellen.“

 

 

4.        Genehmigung des notariellen Kaufvertrages URNr. 296/R/2013 zwischen Herrn Adrian Echtler  und dem Landkreis über den Kauf der Grundstücke  Fl.Nr. 2112 und Fl.Nr. 2060/3 Gemarkung Ingenried;

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis vom Inhalt der notariellen Urkunde (URNr. 296/R/2013 vom 20.03.2013) und genehmigt den notariellen Kaufvertrag über den Erwerb der Grundstücke Fl.Nr. 2112 mit einer Größe von 11.890m² und  Fl.Nr. 2060/3 mit mit einer Größe 6.587 m² von Herrn Adrian Echtler. Der Grunderwerb ist aus Mitteln der Sonderrücklage für Deponienachsorge zu finanzieren.“

 

 

5.        Erwerb eines Deponiegrundstückes der Hausmülldeponie Erbenschwang BA I-III von Herrn Johann Georg Fischer im Rahmen eines Ringtausches zwischen Johann  Georg Fischer, EVA GmbH und Landkreis Weilheim-Schongau;

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss beschließt dass der Landkreis Weilheim-Schongau im Rahmen eines Ringtausches die Grundstücke der Altdeponie in Erbenschwang (BA I-III) Fl.Nr.2113 und 2113/1 Gemarkung Ingenried mit einer Fläche von insgesamt 16.504 m² von Herrn Johann Georg Fischer erwirbt.

 

Dabei sollen die im Eigentum der EVA GmbH stehenden Grundstücke Fl.Nr. 468/3 und Fl.Nr. 469 Gemarkung Schwabbruck mit einer Fläche von insgesamt 11.750 m² mit den o.g. Deponiegrundstücken des Herrn Johann Georg Fischer (16.504 m²) getauscht werden.

Als Tauschaufgabe erhält Herr Johann Fischer für die Flächendifferenz von 4.754 m² einen Betrag von 40.409,00 EURO (= 8,50 EURO/m²) vergütet.

Die EVA GmbH soll für die Tauschflächen einen Betrag von 76.375,00 EURO (=6,50 EURO/m²) erhalten.

Die Grunderwerbskosten von insgesamt 116.784,00 EUR zuzüglich der Nebenkosten des Grunderwerbs  sind aus der Sonderrücklage „Deponienachsorge“ bereitzustellen.“

 

 

6.        Rettungsleitstelle Weilheim; Rückübertragung eines dinglichen Nutzungsrechts

 

Es erging folgender Beschluss:

 

  1. „Der Kreisausschuss beschließt die Rückübertragung des mit notarieller Urkunde des Notars Dr. Ulrich Bracker vom 17.08.2006 (UR.-Nr. 1578/2006) vom Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Weilheim an dem Grundstück Fl. Nr. 2867, Gemarkung Weilheim, zum Betrieb der integrierten Leitstelle erworbenen Dauernutzungsrechts an das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Weilheim (i.w. BRK).

 

  1. Der dazu am 29.11.2013  - vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung durch den Kreisausschuss und den BRK-Landesverband -  vor dem Notariat Bracker geschlossene Vertrag wird genehmigt.

 

  1. Zum Ausgleich der Rückübertragung des Dauernutzungsrechts gewährt das BRK dem Landkreis Weilheim-Schongau eine Ausgleichszahlung in Höhe des Restwertes des Nutzungsrechts bezogen auf die ursprüngliche Vertragslaufzeit vom 01.09.2007 bis zum 30.06.2040

 

  1. Mit der Rückübertragung endet gleichzeitig das bestehende Mietverhältnis zwischen dem Landkreis Weilheim-Schongau als Inhaber des Nutzungsrechts/Vermieters und dem BRK/Mieter.“  

 

 

7.        Rechenzentrum des Landratsamt Weilheim-Schongau;
Upgrade des zentralen Massenspeichers (Vergabe)

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Das Upgrade des zentralen Massenspeichers im Rechenzentrum des Landratsamts Weilheim-Schongau wird an die Fa. Teamix GmbH, Nürnberg (Hardware sowie Support/Wartung für 3 Jahre) vergeben.“