Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Der Kreistag beschließt:

Herr RD Matthias Seitz wird zum Kreiswahlleiter bestellt.

Herr RAR Reinhard Dorda wird zum stellvertretenden Kreiswahlleiter bestellt.

 

Der Kreistag stellt fest, dass Ausschlussgründe nach Art 5 Satz 4 GLKrWG bei beiden Herren nicht vorliegen.“