Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„1. Zu realisierendes Raumprogramm

Der Schulausschuss nimmt die jeweiligen Raumprogramme der Regierung von Oberbayern für das Welfengymnasium Schongau und die Pfaffenwinkel-Realschule Schongau zur Kenntnis. Die Programme wurden zwischen Verwaltung und den Schulleitungen abgestimmt.

 

Die Planung und die nachfolgende Ausführung soll sich konzentrieren auf

1.      den Ersatz entfallender Räume (u.a. sog. Pavillonbauten) und

2.      die Realisierung fehlender Räume der Kategorie „A“ (Klassen- und Fachräume).

3.      des Weiteren wird die Realisierung einiger weniger, dringend erforderlicher Räume der Kategorie „B“ berücksichtigt.

 

Die vorgenannten Raumarten und Flächen sind in der Anlage zu entnehmen.

 

Der Schulausschuss beschließt, dass im Planungswettbewerb für das Schulzentrum Schongau grundsätzlich die Raumarten und Flächen gemäß der beigefügten Anlage zu Grunde gelegt werden. Abweichungen hiervon sind in begrenztem Umfang möglich.

 

Über das Raumprogramm hinaus soll eine Mensa für die Realschule geplant werden.

Dabei sind mögliche Synergieeffekte mit der Grundschule zu prüfen.

 

Die weiteren im Raumprogramm enthaltenen Flächen der Kategorie „B“ können im Wettbewerb als künftige Erweiterungsmöglichkeit berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Aufenthaltsräume, welche die Realschule für einen Ganztagesbetrieb benötigen würde.

 

2. Einbindung der Gremien im Planungswettbewerb

Die Einbindung der Gremien des Landkreises und Stadt in das Wettbewerbsverfahren ist nach den vorliegenden Vereinbarungen in maßvollem Umfang vorgesehen (vgl. Vereinbarung vom 04.08.2011). In das Preisgericht können demnach z.B. je 2 - 3 Vertreter der politischen Gremien von Landkreis und Stadt entsandt werden. Die genaue Ausgestaltung des Preisgerichts wird noch gesondert festgelegt.

 

 

3. Auftragsversprechen, Ermächtigung des Landrats

Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis, dass Landkreis und Stadt als Auslober des

Realisierungswettbewerbes verpflichtet sind, bei Umsetzung des Projektes einen der Preisträger mit weiteren Planungsleistungen (mind. bis LP 5/ Ausführungsplanung) zu beauftragen, sofern der Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht (§ 8 (2) RPW).

 

Der Schulausschuss stimmt der Auslobung des Planungswettbewerbes unter den vorgenannten Rahmenbedingungen zu und beauftragt den Landrat, das Verfahren zum Realisierungswettbewerb durchzuführen.“