Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

Der Kreisausschuss stimmt der neuen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Weilheim-Schongau und dem Staatlichen Bauamt Weilheim über die Verwaltung der Kreisstraßen gemäß Art. 59 BayStrWG zu.

 

Der Kreisausschuss stimmt der neuen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Weilheim-Schongau und dem Staatlichen Bauamt Weilheim über die Verwaltung der Kreisstraßen gemäß Art. 59 BayStrWG zu.