Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 15.07.2013 und vom 16.09.2013 wurden laut der Tischvorlage I/039/2013 Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

Diese Beschlüsse werden zur Kenntnis genommen.

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 15.07.2013 und vom 16.09.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

1.

Öffentlicher Nahverkehr

 

 

1.1.

RVO;
Beschlussfassung über die Weiterführung bzw.
Veränderung der vom Landkreis finanzierten RVO-Linien

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

1.     „9602: Weilheim – Eberfing – Weilheim:

Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung der Kurse 5, 8, 9 und 11 auf der Linie 9602 Weilheim – Eberfing – Weilheim

 

2.    9653: Weilheim – Wielenbach – Wilzhofen – Pähl – Herrsching:

Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung der Kurse 3, 14, 23 (123) und 26 (126) auf der Linie 9653 Weilheim – Herrsching – Weilheim

 

3. 9659: Schongau – Altenstadt – Hohenfurch – Schongau:

Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung der Kurse 8 und 26 auf der Linie 9659 Schongau – Hohenfurch – Schongau

 

4.    9821: Schongau – Lechbruck – Prem – Steingaden:

Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung der Kurse 8 und 21 auf der Linie 9821 Schongau – Steingaden – Schongau

 

5. 9590: Penzberg – Beuerberg – Königsdorf – Wolfratshausen:

Die Förderung der Teilstrecke Penzberg – Abzw. Schwaig ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes der RVO deutlich zurückzuführen, bzw. einzustellen.

 

6. 9591: Penzberg – Bad Heilbrunn – Bad Tölz:

Die Förderung der Teilstrecke Penzberg - Schönmühl ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes der RVO so umzustrukturieren, dass sie den Bedürfnissen des Schülerverkehrs besser entspricht. „

 

 

 

 

1.2.

Beschlussfassung über die Weiterführung und
Einstellung von Nachtbus-Linien

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

1.    „Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung der Nachtbus-Linie N 1 Ost (Untereurach – Habach – Penzberg – Bad Tölz und zurück) für die Fahrplanperiode vom 01.10.2013 bis 31.05.2014

 

2.    Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte Weiterführung der Nachtbus-Linie N 2 West (Weilheim – Schongau – Altenstadt und zurück) für die Fahrplanperiode vom 01.10.2013 bis 31.05.2014

 

3.    Der Kreisausschuss beschließt die Einstellung der Nachtbus-Linie N 3 Süd West (Schongau – Peiting – Lechbruck – Burggen und zurück).“

 

 

 

 

1.3.

Enzian-Reisen;
Beschlussfassung über die Weiterführung der vom
Landkreis finanzierten Linien

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

  1. „Der Kreisausschuss beschließt die Weiterführung der 6 Teilstrecken (Herzogsägmühle – Peiting – Herzogsägmühle).

 

  1. Der Kreisausschuss beschließt die Weiterführung der 12 Teilstrecken (Schongau – Herzogsägmühle – Schongau.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Enzian Reisen in Verhandlung zu treten mit dem Ziel zu einem modifizierten Vertrag mit einer pauschalen Abgeltung.“

 

 

 

2.

Kreisstraße WM 6;
Vergabe der Bauarbeiten für den Ausbau der
Ortsdurchfahrt Hohenfurch, 2. Bauabschnitt

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Entsprechend dem  Vergabevorschlag des Staatlichen Bauamtes Weilheim beschließt der Kreisausschuss die Straßenbauarbeiten hinsichtlich des Landkreisanteils für die Baumaßnahme „Kreisstraße WM 6, Ausbau Ortsdurchfahrt Hohenfurch 2.Bauabschnitt“ an die Firma Hubert Schmid, Marktoberdorf, zu vergeben.

 

Das Staatliche Bauamt Weilheim wird beauftragt, mit der Fa. Hubert Schmid, Marktoberdorf, einen entsprechenden Bauvertrag für den Landkreisanteil abzuschließen.

 

Die durch diese Vergabe entstehenden überplanmäßigen Ausgaben bei der Haushaltsstelle 6506.9503 sind durch die voraussichtlichen Minderausgaben bei Haushaltsstelle 6503.9503 zu decken.“

 

 

 

3.

Erwerb eines Kommunalschleppers für die
Straßenmeisterei Weilheim zur Betreuung der
Kreisstraßen des Landkreises Weilheim-Schongau

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

Der Kreisausschuss lehnt mehrheitlich die Beschaffung eines Kommunalschleppers Modell Fendt 516 Vario mit Zubehör gemäß dem Angebot der BayWa AG München vom 19.03.2013 ab.

 

Der Kreisausschuss ist nicht damit einverstanden, den Winterdienst, der bisher mit dem landkreiseigenen Unimog mit dem amtl. Kennzeichen WM-2553 durchgeführt worden ist, an private Unternehmer zu vergeben.

 

 

 

 

 

4.

Einführung SEPA

 

Der Kreisausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass eine Neueinholung von SEPA-Lastschriftmandaten nicht vorgenommen wird und die bestehenden Einzugsermächtigungen, mit denen per Lastschrift insbesondere die Abfallgebühren durch die Kreiskasse eingezogen werden, in  SEPA-Lastschriftmandate umgedeutet werden.

 

 

 

 

5.

Bau einer Unterkunft in Modulbauweise für Asylbewerber

 

Es erging folgender Beschluss:

 

  1. Der Kreisausschuss nimmt von der befristeten Unterbringung von 42 Asylbewerbern in der Turnhalle der Berufsschule Weilheim Kenntnis.

 

  1. Der Kreisausschuss beschließt den Pachtvertrag mit der Firma Zarges über die Anmietung der Fläche des ehemaligen Jugendzentrums Weilheim, Leprosenweg 6, 82360 Weilheim sowie Teilen der FlNr. 2777/8 zunächst für einen Zeitraum bis längstens 31.12.2014 zur Errichtung von Wohncontainern für die Unterbringung von Asylbewerbern.

 

  1. Der Kreisausschuss stimmt dem Vorschlag des Sb. 11.2 zu, den Auftrag für die Abrissarbeiten an die Fa. H.U.T. Schmütz aus Wang zu vergeben.

Der Kreisausschuss ermächtigt den Landrat darüber hinaus zur Vergabe der notwenigen Maßnahmen für die Erschließung des Grundstücks insb. mit Strom, Wasser und Abwasser zur Vorbereitung der Aufstellung der unter 4. bereits im Rahmen einer dringlichen Anordnung erfolgten Beschaffung von Wohncontainern.

 

  1. Der Kreisausschuss nimmt von der dringlichen Anordnung des Landrates vom 13.09.2013 zum Kauf von Wohncontainern zur Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Grundstück der Firma Zarges GmbH – ehemaliges Jugendzentrum Weilheim, Leprosenweg 6, Weilheim Kenntnis.