Sitzung: 07.10.2013 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 15.07.2013 und
vom 16.09.2013 wurden laut der Tischvorlage I/039/2013 Beschlüsse gefasst, die
hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises
Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:
Diese Beschlüsse werden zur Kenntnis genommen.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 15.07.2013 und
vom 16.09.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs.
3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau
öffentlich bekannt gegeben werden:
1. |
Öffentlicher
Nahverkehr |
1.1. |
RVO;
|
Es erging folgender Beschluss:
1.
„9602:
Weilheim – Eberfing – Weilheim:
Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte
Weiterführung der Kurse 5, 8, 9 und 11 auf der Linie 9602 Weilheim – Eberfing –
Weilheim
2.
9653: Weilheim – Wielenbach – Wilzhofen – Pähl –
Herrsching:
Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte
Weiterführung der Kurse 3, 14, 23 (123) und 26 (126) auf der Linie 9653
Weilheim – Herrsching – Weilheim
3. 9659: Schongau – Altenstadt – Hohenfurch – Schongau:
Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte
Weiterführung der Kurse 8 und 26 auf der Linie 9659 Schongau – Hohenfurch –
Schongau
4.
9821: Schongau – Lechbruck – Prem – Steingaden:
Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte
Weiterführung der Kurse 8 und 21 auf der Linie 9821 Schongau – Steingaden –
Schongau
5. 9590: Penzberg – Beuerberg – Königsdorf – Wolfratshausen:
Die Förderung der Teilstrecke Penzberg – Abzw.
Schwaig ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes der RVO deutlich zurückzuführen,
bzw. einzustellen.
6. 9591: Penzberg – Bad
Heilbrunn – Bad Tölz:
Die Förderung der Teilstrecke Penzberg -
Schönmühl ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes der RVO so umzustrukturieren,
dass sie den Bedürfnissen des Schülerverkehrs besser entspricht. „
1.2. |
Beschlussfassung
über die Weiterführung und |
Es erging folgender Beschluss:
1.
„Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte
Weiterführung der Nachtbus-Linie N 1 Ost (Untereurach – Habach – Penzberg – Bad
Tölz und zurück) für die Fahrplanperiode vom 01.10.2013 bis 31.05.2014
2.
Der Kreisausschuss beschließt die unveränderte
Weiterführung der Nachtbus-Linie N 2 West (Weilheim – Schongau – Altenstadt und
zurück) für die Fahrplanperiode vom 01.10.2013 bis 31.05.2014
3.
Der Kreisausschuss beschließt die Einstellung der
Nachtbus-Linie N 3 Süd West (Schongau – Peiting – Lechbruck – Burggen und
zurück).“
1.3. |
Enzian-Reisen;
|
Es erging folgender Beschluss:
- „Der Kreisausschuss beschließt die Weiterführung der 6 Teilstrecken
(Herzogsägmühle – Peiting – Herzogsägmühle).
- Der Kreisausschuss beschließt die Weiterführung der 12 Teilstrecken
(Schongau – Herzogsägmühle – Schongau.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Enzian Reisen in
Verhandlung zu treten mit dem Ziel zu einem modifizierten Vertrag mit
einer pauschalen Abgeltung.“
2. |
Kreisstraße
WM 6; |
Es erging folgender Beschluss:
„Entsprechend dem
Vergabevorschlag des Staatlichen Bauamtes Weilheim beschließt der
Kreisausschuss die Straßenbauarbeiten hinsichtlich des Landkreisanteils für die
Baumaßnahme „Kreisstraße WM 6, Ausbau Ortsdurchfahrt Hohenfurch 2.Bauabschnitt“
an die Firma Hubert Schmid, Marktoberdorf, zu vergeben.
Das Staatliche Bauamt Weilheim wird beauftragt, mit der Fa. Hubert
Schmid, Marktoberdorf, einen entsprechenden Bauvertrag für den Landkreisanteil
abzuschließen.
Die durch diese Vergabe entstehenden überplanmäßigen Ausgaben bei der
Haushaltsstelle 6506.9503 sind durch die voraussichtlichen Minderausgaben bei
Haushaltsstelle 6503.9503 zu decken.“
3. |
Erwerb eines Kommunalschleppers
für die |
Es erging folgender Beschluss:
Der Kreisausschuss lehnt mehrheitlich die
Beschaffung eines Kommunalschleppers Modell Fendt 516 Vario mit Zubehör gemäß
dem Angebot der BayWa AG München vom 19.03.2013 ab.
Der Kreisausschuss ist nicht damit einverstanden, den Winterdienst, der bisher mit dem
landkreiseigenen Unimog mit dem amtl. Kennzeichen WM-2553 durchgeführt worden
ist, an private Unternehmer zu vergeben.
4. |
Einführung SEPA |
Der Kreisausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass eine Neueinholung
von SEPA-Lastschriftmandaten nicht vorgenommen wird und die bestehenden
Einzugsermächtigungen, mit denen per Lastschrift insbesondere die Abfallgebühren
durch die Kreiskasse eingezogen werden, in SEPA-Lastschriftmandate
umgedeutet werden.
5. |
Bau einer Unterkunft in Modulbauweise für
Asylbewerber |
Es erging folgender Beschluss:
- Der Kreisausschuss beschließt den Pachtvertrag mit der Firma Zarges
über die Anmietung der Fläche des ehemaligen Jugendzentrums Weilheim,
Leprosenweg 6, 82360 Weilheim sowie Teilen der FlNr. 2777/8 zunächst für
einen Zeitraum bis längstens 31.12.2014 zur Errichtung von Wohncontainern
für die Unterbringung von Asylbewerbern.
- Der Kreisausschuss stimmt dem Vorschlag des Sb. 11.2 zu, den
Auftrag für die Abrissarbeiten an die Fa. H.U.T. Schmütz aus Wang zu
vergeben.
Der Kreisausschuss
ermächtigt den Landrat darüber hinaus zur Vergabe der notwenigen Maßnahmen für
die Erschließung des Grundstücks insb. mit Strom, Wasser und Abwasser zur
Vorbereitung der Aufstellung der unter 4. bereits im Rahmen einer dringlichen
Anordnung erfolgten Beschaffung von Wohncontainern.
- Der Kreisausschuss nimmt von der dringlichen Anordnung des
Landrates vom 13.09.2013 zum Kauf von Wohncontainern zur Unterbringung von
Asylbewerbern auf dem Grundstück der Firma Zarges GmbH – ehemaliges
Jugendzentrum Weilheim, Leprosenweg 6, Weilheim Kenntnis.