Sitzung: 22.03.2024 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
- Der Kreistag bestätigt nochmals ausdrücklich die Einstellung der
bisherigen pauschalen Personalkostenförderung der Jugendzentren der Städte
und Märkte mit Wirkung vom 01.01.2025.
- Der Kreistag nimmt den Sachvortrag zum Antrag vom 04.03.2024 auf
Unterstützung von Angeboten der Jugendarbeit ab dem 01.01.2025 im Sinne
einer neuen Förderkulisse zur Kenntnis.
- Der Kreistag beauftragt das Amt für Jugend und Familie mit der Erarbeitung
einer entsprechenden Förderrichtlinie mit Wirkung ab 01.01.2025.
- Der Kreistag beauftragt in Umsetzung der zu erstellenden
Förderrichtlinie die Kreisfinanzverwaltung um Einplanung der dafür
notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 125.000 € ab dem Haushaltsjahr
2025 ff. zuzüglich einer jährlichen Dynamisierung im Rahmen der Lohn- bzw.
Gehaltskostensteigerungen des Vorjahres erstmalig ab 2026.