Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

 

  1. Der Kreistag bestätigt nochmals ausdrücklich die Einstellung der bisherigen pauschalen Personalkostenförderung der Jugendzentren der Städte und Märkte mit Wirkung vom 01.01.2025.

  2. Der Kreistag nimmt den Sachvortrag zum Antrag vom 04.03.2024 auf Unterstützung von Angeboten der Jugendarbeit ab dem 01.01.2025 im Sinne einer neuen Förderkulisse zur Kenntnis.

  3. Der Kreistag beauftragt das Amt für Jugend und Familie mit der Erarbeitung einer entsprechenden Förderrichtlinie mit Wirkung ab 01.01.2025.

  4. Der Kreistag beauftragt in Umsetzung der zu erstellenden Förderrichtlinie die Kreisfinanzverwaltung um Einplanung der dafür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 125.000 € ab dem Haushaltsjahr 2025 ff. zuzüglich einer jährlichen Dynamisierung im Rahmen der Lohn- bzw. Gehaltskostensteigerungen des Vorjahres erstmalig ab 2026.