Sitzung: 22.03.2024 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
1. Der Kreistag nimmt die von der Kreisfinanzverwaltung
vorgelegten Einzelabwägungen zum Einfluss des zu beschließenden
Kreisumlagehebesatzes auf die finanzielle Mindestausstattung der
kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau
zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Kreistag stellt unter Berücksichtigung des
individuellen Sachvortrags durch die kreisangehörigen Städte, Märkte und
Gemeinden als Ergebnis der Abwägungsentscheidungen fest, dass
2.1. bei keiner Gemeinde die finanzielle Mindestausstattung
zur Erledigung der eigenen und übertragenen Aufgaben gefährdet ist,
2.2. und insbesondere auch freiwillige Leistungen in
angemessener Höhe trotz der Höhe des avisierten Kreisumlagehebesatzes möglich
sind.
3. Der Kreistag berücksichtigt die von der
Kreisfinanzverwaltung dargelegten Einzelvorschläge als Abwägungsentscheidung
bei der Festlegung des Hebesatzes der Kreisumlage.
4. Der Kreistag stellt auf der Basis der vorstehenden
Einzelabwägungsentscheidungen den Kreisumlagehebesatz einheitlich mit 55 % - Punkten
für das Haushaltsjahr 2024 als im Rahmen der Gesamtabwägung angemessen fest.