Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

 

Der Kreistag beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan 2024 für den Landkreis Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:

 

Aufgrund der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

des Landkreises Weilheim-Schongau

für das Haushaltsjahr 2024

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                  220.007.000 €

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                    51.761.500 €

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 28.757.900 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 20.380.200 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

1)            Gemäß Artikel 18 ff. des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) auf 116.198.200 € festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.

 

2)            Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:

 

a)            Steuerkraftzahlen 2024

Grundsteuer A                                                                           990.914 €

Grundsteuer B                                                                       15.892.759 €

Gewerbesteuer                                                                      76.845.380 €

Einkommensteuerbeteiligung                                               89.536.159 €

Umsatzsteuerbeteiligung                                                       10.780.078 €

b)            80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die

die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-

haltsjahr 2023 Anspruch hatten                                            17.224.267 €

c)         Summe der Umlagegrundlagen                                         211.269.557 €

 

3)            Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2024 wird gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Prozentpunkte erhöht und auf einheitlich 55,0 v.H. festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 23.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

 

 

Weilheim i. OB, den

 

 

Andrea Jochner-Weiß

Landrätin“