Sitzung: 22.03.2024 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
Der Kreistag
beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan 2024 für
den Landkreis Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:
Aufgrund der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g
des Landkreises Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2024
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 220.007.000
€
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 51.761.500 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 28.757.900 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 20.380.200 € festgesetzt.
§ 4
1) Gemäß Artikel 18 ff. des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) auf 116.198.200 € festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.
2) Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
a) Steuerkraftzahlen 2024
Grundsteuer A 990.914 €
Grundsteuer B 15.892.759 €
Gewerbesteuer 76.845.380 €
Einkommensteuerbeteiligung 89.536.159 €
Umsatzsteuerbeteiligung 10.780.078 €
b) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die
die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-
haltsjahr
2023 Anspruch hatten 17.224.267
€
c) Summe der Umlagegrundlagen 211.269.557 €
3) Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2024 wird gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Prozentpunkte erhöht und auf einheitlich 55,0 v.H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 23.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Weilheim i. OB, den
Andrea Jochner-Weiß
Landrätin“