Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Kreistag beschließt, den am 11.04.2014 beschlossenen und mit Beschluss vom 08.12.2023 zuletzt geänderten Betrauungsakt für das Krankenhaus Weilheim wie folgt zu ändern:

-       § 2 Abs. 1 Ziffer 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

„a) stationäre Krankenhausbehandlungen (einschließlich Notfalldienst) in folgenden Abteilungen:

-     Innere Medizin

-     Chirurgische Abteilungen

-     Intensivmedizin

-     Orthopädie

-     Gynäkologie

-     Geburtshilfe

-     Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

-     Altersmedizin

-     Pädiatrie

-     Palliativmedizinische Versorgung

-     Kurzzeitpflege

-     Urologie“

 

-       § 2 Abs. 1 Buchstabe b) erhält folgenden neuen Satz 2:

„Es wird das Medizinische Versorgungszentrum der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau GmbH i.S.v. § 95 SGB V betrieben.“

 

  1. Der Kreistag beschließt, den am 11.04.2014 beschlossenen und mit Beschluss vom 08.12.2023 zuletzt geänderten Betrauungsakt für das Krankenhaus Schongau wie folgt zu ändern:

-       § 2 Abs. 1 Ziffer 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

a)   stationäre Krankenhausbehandlungen (einschließlich Notfallpraxis) in folgenden Abteilungen:

-     Innere Medizin

-     Chirurgie

-     Urologie

-     Gynäkologie

-     Tagesklinik Schmerz

-     Altersmedizin

-     Augenheilkunde

-     Palliativmedizinische Versorgung

-     Kurzzeitpflege“

 

-       § 2 Abs. 1 Buchstabe b) erhält folgenden neuen Satz 2:

„Es wird das Medizinische Versorgungszentrum der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau GmbH i.S.v. § 95 SGB V betrieben.“