Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

Der Kreiskämmerer OVR Merk erläuterte die Eckwerte der Nachtragshaushaltssatzung  2013.

Positive Aspekte der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes sind, dass alle Veränderungen der Einnahmen- und Ausgabenseite  ohne Erhöhung der Neuverschuldung in diesem Jahr durchgeführt werden können. Der Kreiskämmerer OVR Merk betonte nochmals, dass nur in diesem Jahr keine Neuverschuldung und keine Erhöhung der Kreisumlage notwendig ist. Eine nachträgliche Erhöhung der Kreisumlage wäre auch nicht mehr möglich gewesen.

Durch Umschichtungen und Verschiebungen sind alle vorgesehenen Maßnahmen wie im Nachtragshaushaltsplan vorgesehen, ermöglicht worden. Dies ist vor allem dadurch erreicht worden, dass die bereits eingestellten Mittel für den Neubau der Penzberger Schulturnhalle auf nächstes Jahr verschoben wurden. Die Mittel werden nächstes Jahr nochmals veranschlagt, das bedeutet eine zukünftige Belastung des Haushaltes 2014 von

3,4 Mio. Euro.

 

Gemäß Art. 62 Abs. 2 Nr. 2 LKrO ist eine zwingende Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan gegeben, da der Zuschuss an die Tochtergesellschaft, Krankenhaus GmbH, im Rahmen der DAWI-Leistungen gegenüber den geplanten Werten um 2.160.000,-- Euro erhöht werden musste.

Grund hierfür sind die stark abgewichenen Werte in Bezug der Haushaltsplanung der Krankenhaus GmbH mit Stand Dezember 2012. Das damalige Defizit von ca. 3,2 Mio. Euro konnte leider nicht eingehalten werden. Der Kreiskämmerer wünscht in Zukunft bei den jeweiligen Haushalten exaktes, zuverlässiges Datenmaterial, um mehr Planungssicherheit zu erhalten.

Herr Kreiskämmerer OVR Merk erinnerte an die Regierung von Oberbayern, die bei der Genehmigung des Haushalts ausdrücklich ersucht hatte, sorgsam mit der Thematik der DAWI-Leistungen der Krankenhaus GmbH umzugehen. Explizit wird daran erinnert, dass genau das, was die Regierung als Genehmigungsvoraussetzung für den Landkreis gefordert hat, in diesem Jahr nicht umgesetzt werden kann.

In diesem Jahr muss mit einem Defizit von 5,7 bis 5,8 Mio. Euro gerechnet werden, d.h. 2,5 Mio. bis 3 Mio. Euro müssen für 2013 wie auch nächstes Jahr an Mehrleistung für das  Defizit eingeplant werden.

Da sich strukturell im Jahre 2014 nichts verändern wird, kann von einem Defizitbetrag von rund 6 Mio. Euro ausgegangen werden. Hinzu kommt auch das beschlossene

Liquiditätsdarlehen von 5 Mio. Euro. Dieses muss in einer europarechtskonformen Darstellung in den Haushalt im nächsten Jahr einfließen. Auch besteht noch ein offenes Liquiditätsdarlehen von der Bundesknappschaft Bahn/See von 1 Mio. Euro.

Zusammenfassend bedeutet dies, dass im Jahr 2014 nur für die Ausgaben des laufenden Betriebs, ohne Investitionsanteile, defizitausgleichende und liquiditätsichernde Zahlungen von ca. 13-14 Mio. Euro eingeplant werden müssen.

 

Der Kreiskämmerer OVR Merk weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kreisumlage und der Hebesatz sehr signifikant von der Lösung der Problematik betroffen sind.

 

Durch Haushaltssperren konnte in der Vergangenheit in der Verwaltung ein ordentlicher Abgleich erreicht werden. Dies reicht für den Nachtragshaushalt 2013 nicht mehr aus.

 

Als Fazit wird von Herrn Kreiskämmerer OVR Merk angemerkt, dass sich die Haushaltssituation signifikant verschlechtert hat. Die Ursuche liegt in der unbefriedigenden wirtschaftlichen Situation der Krankenhaus GmbH.

Wenn die Kreisgremien an den geplanten Baumaßnahmen festhalten wollen, dann ist eine Kreisumlage unter 60 Punkten unrealistisch.

Nur wenn die gesamte Krankenhausproblematik nachhaltig und zeitnah einer Lösung zugeführt wird, können die bisher avisierten Bauvorhaben, Neubau der Berufsschule Weilheim, Erweiterung Schulzentrum Schongau, Sanierung und Neubau des Mittelbaus am Gymnasium Weilheim, zur Disposition gestellt werden.

 

Nach den Ausführungen des Herrn OVR Kreiskämmerer Merk folgten Wortmeldungen.

 

Herr Kreisrat Klaus Breil bittet um Protokollaufnahme seiner Wortmeldung:

„In der Kreis- und Finanzausschusssitzung habe ich zu diesem Thema, zu dem ich jetzt nochmals sprechen möchte, schon Stellung genommen. Das können Sie im Protokoll nachlesen und ich bitte diesen Wortbeitrag jetzt auch zu Protokoll zu nehmen:

Die Problematik liegt in der Kreiskrankenhaus GmbH, das wird ja immer deutlicher und eigentlich wissen wir das ja schon lange. Die Probleme sind so groß, dass

weder Zeit noch Geld, noch Kapital zur Verfügung steht. Ich befürchte einen Zusammenbruch, man kann es auch Konkurs nennen.

5 Mio. Euro müssen aufgebracht werden, wie wollen wir die eigentlich aufbringen, in einer Zeit in der die Banken für Kredite an Körperschaften des öffentlichen Rechts mehr Eigenkapital vorhalten müssen. Das wird sehr schwierig sein.

Daher bitte ich dringend die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen, so dass die Krankenhaus GmbH an einen professionellen Träger, der kann entweder kommunal, öffentlich-rechtlich oder privat sein, übergehen kann. Es ist mir klar, dass wahrscheinlich nur kommunale Träger in Frage kommen. In der näheren Umgebung, sowie in der weiteren Umgebung, gibt es durchaus Krankenhausgesellschaften in kommunaler Trägerschaft die ordentliche Ergebnisse erzielen.

Das kostet zunächst noch einmal viel Geld und alles andere wäre nur ein Fass ohne Boden. In nächster Zeit werden überwiegend ungünstige Nachrichten aus dem Krankenhausbereich zu erwarten sein. Ich fürchte, dass die Akzeptanz des Hauses auch bei den Patienten  erodiert,  das können wir uns nicht leisten.

Zur Höhe der von Herrn Merk in den Raum gestellten wahrscheinlichen Kreisumlage möchte ich sagen: Die Folge ist auch, dass Kommunen verstärkt die Gewerbesteuerhebesätze erhöhen werden. Das trifft unsere Wirtschaft ganz besonders und unsere aufstrebenden mittelständischen Betriebe sowie die Industriestandorte mit Forschung und Entwicklungsschwerpunkten.

Es sind ja ständig, wenn hier solche Fragen aufkommen, im steuerlichen Bereich die Emissäre der österreichischen Regionen unterwegs, die dann dem Unternehmen empfehlen, ihren Standort zu verlagern. Kein Betrieb geht wegen steigender Gewerbesteuerhebesätze sofort schlagartig woanders hin, aber man spricht von einer schleichender De-Industriealisierung.

Meine Damen und Herren, weil ich die anderen Aufgaben, die der Landkreis hat, auch erfüllt sehen möchte, mache ich diesen Vorschlag. Ich sage hier nicht, da ich es auch nicht weiß, dass ein Krankenhaus geschlossen werden muss.  Welches Krankenhaus geschlossen werden muss, das wird sich aus dem Gutachten ergeben.

Ich habe in diesem Zusammenhang auch nicht verstanden, dass man nicht gleich den Gutachter Kienbaum ausgewählt hat. Diese Unternehmensberatung hat sehr viel Erfahrung und kennt hier die Gegebenheiten. Das Ganze würde auch schneller gehen. Es ist auf jeden Fall eine Frage der Zeit, ein Wettlauf mit der Zeit. Dankeschön.“

Nach Rückfrage vom Vorsitzenden, was der eigentliche Antrag ist, antwortet Kreisrat Breil:

„Mein Vorschlag ist, dass Sie natürlich als Landrat und als Hauptverantwortlicher, nicht für den Verlust, sondern für die weitere Entwicklung, Gespräche führen mit möglichen Partnern, die möglicherweise die Krankenhaus GmbH übernehmen können und die zu einer Zusammenarbeit bereit sind. Da gibt es sicher die eine, oder andere Möglichkeit. Ich möchte öffentlich keine Namen nennen. Hier in der Region bestand früher schon enger Kontakt zu dem Klinikum Garmisch-Partenkirchen. Vielleicht gibt es jetzt auch noch Möglichkeiten. Das ist mein Vorschlag, wie ich diesen auch in der Kreis- und Finanzausschusssitzung gestellt habe. Grundsätzlich können es auch private Trägerschaften sein, aber die Grundversorgung ist wichtig und  soll erhalten bleiben.“

 

Herr Kreisrat Reichenberg bittet folgenden Wortlaut zu Protokoll zu nehmen:

 

„ Ich fordere Herrn Peter Erhard, Herrn Bernhard Kamhuber, Herrn Markus Loth, 

Renate Müller, Ute Orawetz, Marianne Porsche-Rohrer und insbesondere Herrn Michael Asam und Herrn Alexander Dobrindt, zum sofortigen Rücktritt des Aufsichtsrates auf. Ich fordere den Landrat auf, einen Ausschuss zu bilden, der beschließend ist und der öffentlich und nichtöffentlich tagt.

Wenn die Krankenhaus GmbH dann einen fakultativen Aufsichtsrat noch braucht, dann soll er bitte mit Fachkompetenz besetzt werden, das kann auch dem Gutachter mitgeteilt werden. Dieser soll sich darum kümmern, wie ein fakultativer Aufsichtsrat aussehen soll.

Ich beantrage den sofortigen Rücktritt sämtlicher Aufsichtsräte und eine Gründung eines beschließenden Ausschusses. Vielen Dank“

 

Herr Kreisrat Geisenberger, stellte anheim, den Antrag von Herrn Kreisrat Reichenberg aufgrund der Geschäftsordnung des Kreistags Weilheim-Schongau, nicht zuzulassen.

Er bittet um Nichtbefassung des Antrags.

In Anschluss erging hierzu folgende Abstimmung:

 

Der Antrag von Herrn Kreisrat Geisenberger auf Nichtbefassung wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Für Stimmen: 39

Gegen Stimmen: 8

 

Der Fraktionssprecher der Unabhängigen/ödp, Hans Geisenberger, erläuterte seine Argumente zur Nicht-Zustimmung des Nachtragshaushalts.

 

Die Fraktionssprecher der CSU, Peter Erhard, der BfL, Wolfgang Tafertshofer und der SPD, Bernhard Kamhuber,  erläuterten ihre Zustimmung zum Nachtragshaushalt.

 

Herr Karl-Heinz Grehl, Bündnis 90 / Die Grünen, bittet um Protokollaufnahme seiner Nicht-Zustimmung mit dem Zusatz:

„Diejenigen, die dem Nachtragshaushalt zustimmten, haben in den vielen vorhergehenden Debatten keinen einzigen Vorschlag unterbreitet, um die Situation zum Bessern zu wenden.“

 

Der Kreistag stimmt mehrheitlich dem Nachtragshaushalt 2013 zu mit

 

Für Stimmen: 36

Gegen Stimmen: 11

 

 und erlässt folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

 

Nachtragshaushaltssatzung

des Landkreises Weilheim-Schongau

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des Art. 62 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 55 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LkrO) erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende

Nachtragshaushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan des Landkreises Weilheim-Schongau wird hiermit festgesetzt; dadurch werden verändert

 

Erhöht              vermindert                 und  damit der Gesamtbetrag des Haus-

                                      um                    um                         haltsplanes einschl. der Nachträge

 gegenüber bisher      auf nunmehr 

  EURO              EURO                              EURO                     EURO

                                                                                             

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen           1.234.250,          125.600,                        111.638.640,            112.747.290,

die Ausgaben             2.872.750,       1.764.100,                        111.638.640,            112.747.290,

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen              538.300,       1.482.800,                          28.413.190,              27.468.690,          

die Ausgaben             5.687.300,       6.631.800,                          28.413.190,              27.468.690,          

 

 

§ 2

 

(1)          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird nicht verändert.

 

(2)          Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.           

§ 3

 

(1)          Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises werden nicht festgesetzt.

 

(2)          Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)          Der über Kreisumlagen auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegende nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) wird nicht geändert.

 

(2)          Die Umlagegrundlagen zur Beschaffung der Kreisumlagen bleiben unverändert.

 

 

§ 5

 

(1)          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises bleibt unverändert.

 

(2)          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau bleibt unverändert.

 

 

§ 6

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

 

Der Vorsitzende kommt nach der Abstimmung noch einmal auf den Antrag von Herrn Kreisrat Breil zurück.

Herr Kreisrat Breil schlägt vor, schnellst möglichst mit anderen Krankenhäusern Kontakt für weitere Verhandlungen aufzunehmen. Herrn Kreisrat Breil ist aufgrund der Geschäftsordnung bekannt, dass ein Antrag schriftlich und rechtzeitig gestellt  werden muss.