Sitzung: 22.03.2024 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
Der Kreistag beschließt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 des Landkreises Weilheim-Schongau zu erteilen.