Sitzung: 18.12.2023 Kreisausschuss
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
- Die bisherige Richtlinie (Beschlüsse des Kreis- und
Finanzausschusses vom 11.03.2002 und 29.01.2008) wird aufgehoben.
- Der Kreisausschuss beschließt die beiliegende Richtlinie zur
Bezuschussung von Fahrzeugen des Kreisbrandrates und der Kreisbrandinspektoren.
- Bereits gestellte Anträge auf Bezuschussung für ein
Leasingfahrzeug werden nach der neuen Richtlinie, aber mit dem bisherigen
Betrag i. H. v. 125 € pro Monat gefördert.
Richtlinie siehe Anlage 1 der Niederschrift.