Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. Die bisherige Richtlinie (Beschlüsse des Kreis- und Finanzausschusses vom 11.03.2002 und 29.01.2008) wird aufgehoben.

  2. Der Kreisausschuss beschließt die beiliegende Richtlinie zur Bezuschussung von Fahrzeugen des Kreisbrandrates und der Kreisbrandinspektoren.

  3. Bereits gestellte Anträge auf Bezuschussung für ein Leasingfahrzeug werden nach der neuen Richtlinie, aber mit dem bisherigen Betrag i. H. v. 125 € pro Monat gefördert.

 

Richtlinie siehe Anlage 1 der Niederschrift.