Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

1.         Der Kreistag beschließt, den am 11.04.2014 beschlossenen und mit Beschluss vom 06.04.2020 zuletzt geänderten Betrauungsakt für das Krankenhaus Weilheim wie folgt zu ändern:

-           § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Die Beauftragung nach § 2 Abs. 1 ist in stets widerruflicher Weise und gilt längstens bis zum 31. März 2034.“

 

2.         Der Kreistag beschließt, den am 11.04.2014 beschlossenen und mit Beschluss vom 06.04.2020 zuletzt geänderten Betrauungsakt für das Krankenhaus Schongau wie folgt zu ändern:

-           § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Die Beauftragung nach § 2 Abs. 1 ist in stets widerruflicher Weise und gilt längstens bis zum 31. März 2034.“