Sitzung: 08.12.2023 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
1. Der
Kreistag beschließt, den am 11.04.2014 beschlossenen und mit Beschluss vom
06.04.2020 zuletzt geänderten Betrauungsakt für das Krankenhaus Weilheim wie
folgt zu ändern:
- § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3)
Die Beauftragung nach § 2 Abs. 1 ist in stets widerruflicher Weise und gilt
längstens bis zum 31. März 2034.“
2. Der
Kreistag beschließt, den am 11.04.2014 beschlossenen und mit Beschluss vom
06.04.2020 zuletzt geänderten Betrauungsakt für das Krankenhaus Schongau wie
folgt zu ändern:
- § 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3)
Die Beauftragung nach § 2 Abs. 1 ist in stets widerruflicher Weise und gilt
längstens bis zum 31. März 2034.“