Beschluss: Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

 

Der Kreistag beschließt nachfolgende Modifikation zu den Eckwerten für die Erstellung des Kreishaushalts 2024 mit Finanzplan für den Zeitraum 2025 bis 2027.

 

Präambel:

 

Oberstes Ziel der Finanzwirtschaft des Landkreises ist die Vorlage genehmigungsfähiger Haushalte für den gesamten Finanzplanungszeitraum und darüber hinaus.

 

Den Belangen der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden ist im Rahmen einer geordneten Aufgabenerledigung durch den Landkreis in der finanzwirtschaftlichen Abwägung bei der Erhebung der Kreisumlage angemessen und gleichberechtigt Rechnung zu tragen.

 

1.    Der Kreistag empfiehlt die grundsätzliche Verteilung der Investitionsanteile für Schulen mit 64 %, Krankenhäuser mit 16 %, Kreisstraßen mit 13 % und Amtsgebäude bzw. IT und Infrastruktur mit 7 % bei der Haushaltsplanung künftiger Kreishaushalte zu berücksichtigen.  Ausgenommen davon sind die strukturell-organisatorischen Transformationskosten der Krankenhaus-GmbH im Haushaltsjahr 2024.

 

2.    Zum Erhalt einer dauerhaften Handlungsfähigkeit der Finanzwirtschaft des Landkreises wird für die Kreisumlage ein Hebesatz in einer Bandbreite von  55 – 58 % Prozentpunkten maximal festgelegt.

3.    Für die Nettoneuverschuldung wird grundsätzlich ein Betrag von 5 % des Volumens des jeweiligen Verwaltungshaushalts als Obergrenze festgelegt. Für die Gesamtver-schuldung darf ein Höchstbetrag von 60 % des Volumens des Verwaltungshaushalts des Vorjahres nicht überschritten werden (Schuldenbremse des Landkreises). Die Obergrenze nach Satz 2  gilt  ausdrücklich auch für die Transformationskosten und ggfls. weitere Zuwendungen an die  Krankenhaus-GmbH.

4.    Zusätzliche und/oder neue Vorhaben, über die in den 10 - Jahres Investitionslisten dargestellten Einzelmaßnahmen hinaus, sind unter den dargestellten  Rahmenbeding-ungen ausdrücklich nicht finanzierbar. Sie stehen deshalb unter dem Vorbehalt der ausdrücklichen Einzelgenehmigung durch den Kreistag, die eine konkrete Finanzierung  im Rahmen der        Fortschreibung des Finanzplans und des Investitionsprogramms aufzeigen muss.            

            Für die Haushaltsjahre der Amtszeit dieses Kreistages bis einschließlich 2026 wird

ein ausdrückliches Moratorium für Neuinvestitionen mit einem Volumen über 1 Mio. €           Brutto beschlossen. Davon ausgenommen sind Planungskosten im schulischen

            Bereich.

5.    Bei den die künftigen Haushalte prägenden Investitionsausgaben der jeweiligen Investitionsbereiche (Schulen, Krankenhäuser, Kreisstraßen, Amtsgebäude und Infrastruktur) sind alle Möglichkeiten der Kostenoptimierung bei der Planung und Umsetzung auszuschöpfen. Bei allen Infrastrukturinvestitionen sind die Planungen möglichst an den Förderrichtwerten des Freistaats Bayern als Obergrenze zu orientieren.

 

6.    Der Kreistag prüft die Eckwerte bei Bedarf im Vorgriff auf die jeweiligen Haushalts-

            beratungen jährlich und passt diese ggfls. an die aktuellen Rahmenbedingungen an.