Sitzung: 08.12.2023 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Der Kreistag beschließt nachfolgende Modifikation zu
den Eckwerten für die Erstellung des Kreishaushalts 2024 mit Finanzplan für den
Zeitraum 2025 bis 2027.
Präambel:
Oberstes
Ziel der Finanzwirtschaft des Landkreises ist die Vorlage genehmigungsfähiger
Haushalte für den gesamten Finanzplanungszeitraum und darüber hinaus.
Den
Belangen der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden ist im Rahmen einer
geordneten Aufgabenerledigung durch den Landkreis in der finanzwirtschaftlichen
Abwägung bei der Erhebung der Kreisumlage angemessen und gleichberechtigt
Rechnung zu tragen.
1. Der
Kreistag empfiehlt die grundsätzliche Verteilung der Investitionsanteile für Schulen
mit 64 %, Krankenhäuser mit 16 %, Kreisstraßen mit 13 % und Amtsgebäude
bzw. IT und Infrastruktur mit 7 % bei der Haushaltsplanung künftiger
Kreishaushalte zu berücksichtigen. Ausgenommen
davon sind die strukturell-organisatorischen Transformationskosten der Krankenhaus-GmbH
im Haushaltsjahr 2024.
2.
Zum Erhalt einer dauerhaften Handlungsfähigkeit
der Finanzwirtschaft des Landkreises wird für die Kreisumlage ein
Hebesatz in einer Bandbreite von 55 –
58 % Prozentpunkten maximal festgelegt.
3.
Für die Nettoneuverschuldung wird
grundsätzlich ein Betrag von 5 % des Volumens des jeweiligen
Verwaltungshaushalts als Obergrenze festgelegt. Für die Gesamtver-schuldung
darf ein Höchstbetrag von 60 % des Volumens des Verwaltungshaushalts des
Vorjahres nicht überschritten werden (Schuldenbremse des Landkreises). Die
Obergrenze nach Satz 2 gilt ausdrücklich auch für die
Transformationskosten und ggfls. weitere Zuwendungen an die Krankenhaus-GmbH.
4. Zusätzliche
und/oder neue Vorhaben, über die in den 10 - Jahres Investitionslisten
dargestellten Einzelmaßnahmen hinaus, sind unter den dargestellten Rahmenbeding-ungen ausdrücklich nicht
finanzierbar. Sie stehen deshalb unter dem Vorbehalt der ausdrücklichen
Einzelgenehmigung durch den Kreistag, die eine konkrete Finanzierung im Rahmen der Fortschreibung des Finanzplans und des Investitionsprogramms
aufzeigen muss.
Für die Haushaltsjahre der Amtszeit
dieses Kreistages bis einschließlich 2026 wird
ein
ausdrückliches Moratorium für Neuinvestitionen mit einem Volumen über 1 Mio. € Brutto beschlossen. Davon ausgenommen
sind Planungskosten im schulischen
Bereich.
5. Bei den
die künftigen Haushalte prägenden Investitionsausgaben der jeweiligen
Investitionsbereiche (Schulen, Krankenhäuser, Kreisstraßen, Amtsgebäude und
Infrastruktur) sind alle Möglichkeiten der Kostenoptimierung bei der Planung
und Umsetzung auszuschöpfen. Bei allen Infrastrukturinvestitionen sind
die Planungen möglichst an den Förderrichtwerten des Freistaats Bayern als
Obergrenze zu orientieren.
6. Der Kreistag
prüft die Eckwerte bei Bedarf im Vorgriff auf die jeweiligen Haushalts-
beratungen jährlich und
passt diese ggfls. an die aktuellen Rahmenbedingungen an.