Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen


Die Landrätin wird im Zuge der Einführung des Bayerischen Ermäßigungstickets unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität für den Kreishaushalt ermächtigt, die 1. Änderung zur Allgemeinverfügung „Allgemeinen Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Landkreises Weilheim-Schongau über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif“ vom 11.05.2023, rückwirkend zum 01. September 2023, zu erlassen.