Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

 

  1. Der Landkreis Weilheim-Schongau tritt mit Wirkung zum 01.01.2025 dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) bei und wird Gesellschafter der MVV GmbH.

 

  1. Der Landkreis Weilheim-Schongau übernimmt die gem. Sachverhalt anfallenden investiven und konsumtiven Kosten.

 

  1. Die Kosten ergeben sich aus

·         notwendigen Erstinvestitionen (10 % Eigenanteil) –einmalig 2024

·         Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverlusten im ÖPNV – ab 2025-2030

·         Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverlusten im SPNV (10 % Eigenanteil) – ab 2025-2030

·         Regiekosten der MVV GmbH.

 

  1. Zum rechtskonformen Ausgleich der verbundbedingten Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen im allgemeinen ÖPNV wird der Landkreis Weilheim-Schongau im Laufe des Jahres 2023 eine Allgemeine Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 erlassen. Die MVV GmbH wird beauftragt, bei den dafür notwendigen Schritten zu unterstützen

 

  1.  Die Landrätin wird ermächtigt, alle für die Verbunderweiterung notwendigen Maßnahmen umzusetzen bzw. sämtliche rechtserheblichen Erklärungen abzugeben, insbesondere die Unterzeichnung aller notwendigen Verträge und Vereinbarungen. Dem Kreistag ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bericht zu erstatten.

 

  1. Der aktuelle Nahverkehrsplan des Landkreises Weilheim-Schongau wird um die Festlegung ergänzt, dass ab Verbundbeitritt am 01.01.2025 der jeweils gültige MVV-Verbundtarif anzuwenden ist.

 

Anfallende investive und konsumtive Kosten gem. Sachverhalt siehe Anlage 1 der Niederschrift.