Sitzung: 24.11.2023 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
- Der Landkreis Weilheim-Schongau tritt mit Wirkung
zum 01.01.2025 dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) bei und wird
Gesellschafter der MVV GmbH.
- Der Landkreis Weilheim-Schongau übernimmt die
gem. Sachverhalt anfallenden investiven und konsumtiven Kosten.
- Die Kosten ergeben sich aus
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notwendigen
Erstinvestitionen (10 % Eigenanteil) –einmalig 2024
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Durchtarifierungs-
und Harmonisierungsverlusten im ÖPNV – ab 2025-2030
·
Durchtarifierungs-
und Harmonisierungsverlusten im SPNV (10 % Eigenanteil) – ab 2025-2030
·
Regiekosten der
MVV GmbH.
- Zum rechtskonformen Ausgleich der
verbundbedingten Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen im
allgemeinen ÖPNV wird der Landkreis Weilheim-Schongau im Laufe des Jahres
2023 eine Allgemeine Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007
erlassen. Die MVV GmbH wird beauftragt, bei den dafür notwendigen
Schritten zu unterstützen
- Die
Landrätin wird ermächtigt, alle für die Verbunderweiterung notwendigen
Maßnahmen umzusetzen bzw. sämtliche rechtserheblichen Erklärungen
abzugeben, insbesondere die Unterzeichnung aller notwendigen Verträge und
Vereinbarungen. Dem Kreistag ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bericht zu
erstatten.
- Der aktuelle Nahverkehrsplan des Landkreises Weilheim-Schongau
wird um die Festlegung ergänzt, dass ab Verbundbeitritt am 01.01.2025 der
jeweils gültige MVV-Verbundtarif anzuwenden ist.
Anfallende investive und konsumtive Kosten gem. Sachverhalt siehe Anlage 1 der Niederschrift.