Sitzung: 27.10.2023 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
Der Kreistag beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit Nachtragshaushaltsplan und allen Bestandteilen und Anlagen:
„Nachtragshaushaltssatzung
des Landkreises Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 62 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 55
ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Kreistag
Weilheim-Schongau folgende
Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan des Landkreises Weilheim-Schongau wird hiermit festgesetzt; dadurch werden verändert
erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haus-
um um haltsplans
einschl. der Nachträge
gegenüber bisher auf nunmehr
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verändert
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 563.200 270.000 209.869.400 210.162.600
die Ausgaben 2.771.300 2.478.100 209.869.400 210.162.600
im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen 115.000 667.750 51.077.600 50.524.850
die Ausgaben 683.080 1.235.830 51.077.600 50.524.850
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird nicht verändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird nicht verändert.
§ 4
(1)
Der über Kreisumlagen auf die kreisangehörigen Gemeinden
umzulegende nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) wird nicht geändert.
(2)
Die Umlagegrundlagen zur Beschaffung der Kreisumlagen bleiben
unverändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises bleibt unverändert.
§ 6
Diese
Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.“