Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

 

  1. Der Kreistag nimmt den Sachvortrag des Kreiskämmerers zum Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2023 zum 30.06.2023 zur Kenntnis.

  2. Der Kreistag beschließt eine Haushaltssperre von 30 % für alle nicht gesetzlich und vertraglich gebundenen Ausgabeansätze der Beschaffungen des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts in einem Gesamtumfang 1,754 Mio. €.

  3. Eine Kürzung der freiwilligen Leistungen wird für das Haushaltsjahr 2023 nicht vorgenommen, bleibt aber für die Haushaltsjahre 2024 – 2026 ausdrücklich vorbehalten.