Sitzung: 18.10.2013 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
Ohne Berichterstattung wurde vom Kreistag folgender Beschluss einstimmig angenommen:
Das
Ergebnis der Jahresrechnung 2011 des Landkreises Weilheim-Schongau und
des
Rechnungsergebnisses entsprechend der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung
2011 des
Kreisaltenheims Schongau werden gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.
Die im
Haushaltsjahr 2011 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
des
Landkreises und des Kreisaltenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.
Für das
Haushaltsjahr 2011 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO Entlastung erteilt.