Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

Ohne Berichterstattung wurde vom Kreistag folgender Beschluss einstimmig angenommen:

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2011 des Landkreises Weilheim-Schongau und

des Rechnungsergebnisses entsprechend der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung

2011 des Kreisaltenheims Schongau werden gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

Die im Haushaltsjahr 2011 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben

des Landkreises und des Kreisaltenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.

Für das Haushaltsjahr 2011 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO Entlastung erteilt.