Sitzung: 18.04.2023 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
1. „Der
Kreistag nimmt den vom Aufsichtsrat der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau am
17.04.2023 beschlossenen Maßnahmenplan zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
2. Die
Bereitstellung der zur Erarbeitung des Konzepts (Nr. 1 und 2) und die Umsetzung
der Maßnahmen 3 und 4 erforderlichen Haushaltsmittel im Kreishaushalt wird
grundsätzlich bewilligt.
3. Dem
Kreistag ist regelmäßig über die Umsetzung zu berichten.
4. Die
Konzeptergebnisse sind dem Kreistag, verbunden mit den bis zu diesem Zeitpunkt
ermittelbaren finanziellen Auswirkungen, insbesondere der Auswirkungen der
Krankenhausreform des Bundes, möglichst vor der Sommerpause 2023 zur Beratung
und Entscheidung vorzulegen.“
Maßnahmenplan (Beschluss des Aufsichtsrats vom
17.04.2023)
1. Die Geschäftsführung wird mit der Erarbeitung eines
Konzepts zur Sicherstellung der klinischen Versorgung im Landkreis in
kommunaler Trägerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau mit Klinikstandorten
in Schongau und Weilheim jeweils mit Notfallversorgung beauftragt. Dabei ist im
Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten eine
Schwerpunktversorgung am Klinikstandort Weilheim vorzusehen.
2.
In die Erarbeitung
des Konzepts sind betriebswirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten mit
einzubeziehen.
3.
Zur Prüfung,
Bewertung und Beantwortung von internen und externen Beschwerden und Anfragen
im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen ist ein unabhängiger
Ansprechpartner in der Krankenhaus GmbH zu installieren.
4.
Unter
Berücksichtigung des Bürgerentscheids vom 04.12.2022 sind weiterhin die
erforderlichen Personalakquisemaßnahmen zu ergreifen, um die
Gesundheitsversorgung an den Krankenhausstandorten Schongau und Weilheim
weiterhin abbilden zu können.