Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

1.    „Der Kreistag nimmt den vom Aufsichtsrat der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau am 17.04.2023 beschlossenen Maßnahmenplan zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

2.    Die Bereitstellung der zur Erarbeitung des Konzepts (Nr. 1 und 2) und die Umsetzung der Maßnahmen 3 und 4 erforderlichen Haushaltsmittel im Kreishaushalt wird grundsätzlich bewilligt.

3.    Dem Kreistag ist regelmäßig über die Umsetzung zu berichten.

4.    Die Konzeptergebnisse sind dem Kreistag, verbunden mit den bis zu diesem Zeitpunkt ermittelbaren finanziellen Auswirkungen, insbesondere der Auswirkungen der Krankenhausreform des Bundes, möglichst vor der Sommerpause 2023 zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.“

 

Maßnahmenplan (Beschluss des Aufsichtsrats vom 17.04.2023)

1.    Die Geschäftsführung wird mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Sicherstellung der klinischen Versorgung im Landkreis in kommunaler Trägerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau mit Klinikstandorten in Schongau und Weilheim jeweils mit Notfallversorgung beauftragt. Dabei ist im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten eine Schwerpunktversorgung am Klinikstandort Weilheim vorzusehen.

2.    In die Erarbeitung des Konzepts sind betriebswirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten mit einzubeziehen.

3.    Zur Prüfung, Bewertung und Beantwortung von internen und externen Beschwerden und Anfragen im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen ist ein unabhängiger Ansprechpartner in der Krankenhaus GmbH zu installieren.

4.    Unter Berücksichtigung des Bürgerentscheids vom 04.12.2022 sind weiterhin die erforderlichen Personalakquisemaßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsversorgung an den Krankenhausstandorten Schongau und Weilheim weiterhin abbilden zu können.