Sitzung: 28.04.2023 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
„Der Kreistag stimmt dem Antrag vom 04.04.2023 zu. Der Beschluss des Kreistags des Landkreises Garmisch-Partenkirchen zu der Thematik wird zur Kenntnis genommen und für den Landkreis Weilheim-Schongau übernommen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sowie dem Bayerischen Bauernverband im Landkreis einen entsprechenden Antrag auf Festlegung von nicht schützbaren Weidegebieten und nicht zumutbar zäunbaren naturräumlichen Untereinheiten (Weideschutzgebiete) nach § 2 Abs. 3 der Bayerischen Wolfsverordnung im Landkreis Weilheim-Schongau vorzubereiten und beim Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zu stellen.“