Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

A)   Der Kreistag beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan 2023 für den Landkreis Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:

 

Aufgrund der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (BayLKrO) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

des Landkreises Weilheim-Schongau

für das Haushaltsjahr 2023

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                  209.869.400 €

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                    51.077.600 €

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 20.402.600 € festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 26.360.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

1)            Gemäß Artikel 18 ff. des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) auf 114.508.200 € festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.

 

2)            Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:

 

a)            Steuerkraftzahlen 2023

Grundsteuer A                                                                           974.058 €

Grundsteuer B                                                                       15.234.624 €

Gewerbesteuer                                                                      82.761.723 €

Einkommensteuerbeteiligung                                               83.394.615 €

Umsatzsteuerbeteiligung                                                       12.212.522 €

b)            80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die

die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-

haltsjahr 2022 Anspruch hatten                                            17.474.717 €

c)         Summe der Umlagegrundlagen                                         212.052.259 €

 

3)            Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2023 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und wird auf einheitlich 54,0 v.H. festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 23.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Weilheim i. OB, den

 

 

Andrea Jochner-Weiß

         Landrätin

 

 

 

B)   Der Kreistag beschließt die nachfolgende Resolution:

 

Resolution zur Aufgaben- und Finanzentlastung

 

Die Belastung der Landratsämter nimmt durch die stetige Übertragung weiterer Aufgaben und Anforderungen durch gesetzliche Vorgaben des Bundes und der Länder seit Jahren permanent zu. Ein adäquater personeller und finanzieller Ausgleich dafür bleibt für die Landkreise meist aus. Den Landkreis Weilheim-Schongau bringt auch dies wegen des inzwischen durch den Landkreis selbst zu tragenden finanziellen und personellen Aufwand an seine Grenzen.

 

Der Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau fordert deshalb den Bund sowie den Freistaat Bayern auf,

 

1.    die Belastungen der Landkreise durch die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch weitere personelle und finanzielle Zuweisungen zu reduzieren

2.    dass künftige Aufgabenübertragungen ausschließlich im Rahmen des Konnexitätsprinzips erfolgen, wodurch sichergestellt wird, dass künftig neue oder zusätzliche Aufgaben an Landkreise und Landratsämter nur übertragen werden, wenn hierfür die dadurch entstehenden personellen und finanziellen Belastungen den Landkreisen gegenüber vollständig ausgeglichen werden.