Sitzung: 28.04.2023 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
A)
Der Kreistag beschließt die nachfolgende
Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan 2023 für den Landkreis
Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:
Aufgrund der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (BayLKrO) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g
des Landkreises Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2023
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 209.869.400 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 51.077.600 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 20.402.600 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 26.360.000 € festgesetzt.
§ 4
1) Gemäß Artikel 18 ff. des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) auf 114.508.200 € festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.
2) Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
a) Steuerkraftzahlen 2023
Grundsteuer A 974.058 €
Grundsteuer B 15.234.624 €
Gewerbesteuer 82.761.723 €
Einkommensteuerbeteiligung 83.394.615 €
Umsatzsteuerbeteiligung 12.212.522 €
b) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die
die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-
haltsjahr
2022 Anspruch hatten 17.474.717
€
c) Summe der Umlagegrundlagen 212.052.259 €
3) Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2023 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und wird auf einheitlich 54,0 v.H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 23.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Weilheim i. OB, den
Andrea Jochner-Weiß
Landrätin
B) Der Kreistag beschließt die nachfolgende
Resolution:
Resolution zur Aufgaben- und
Finanzentlastung
Die Belastung der
Landratsämter nimmt durch die stetige Übertragung weiterer Aufgaben und
Anforderungen durch gesetzliche Vorgaben des Bundes und der Länder seit Jahren
permanent zu. Ein adäquater personeller und finanzieller Ausgleich dafür bleibt
für die Landkreise meist aus. Den Landkreis Weilheim-Schongau bringt auch dies
wegen des inzwischen durch den Landkreis selbst zu tragenden finanziellen und
personellen Aufwand an seine Grenzen.
Der Kreistag des
Landkreises Weilheim-Schongau fordert deshalb den Bund sowie den Freistaat
Bayern auf,
1.
die Belastungen der Landkreise durch die
Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch weitere personelle und finanzielle
Zuweisungen zu reduzieren
2.
dass künftige Aufgabenübertragungen ausschließlich
im Rahmen des Konnexitätsprinzips erfolgen, wodurch sichergestellt wird, dass
künftig neue oder zusätzliche Aufgaben an Landkreise und Landratsämter nur
übertragen werden, wenn hierfür die dadurch entstehenden personellen und
finanziellen Belastungen den Landkreisen gegenüber vollständig ausgeglichen
werden.