Sitzung: 28.04.2023 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Der Kreistag beschließt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 des Landkreises Weilheim-Schongau zu erteilen.“