Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

1.    „Der Kreisausschuss nimmt den Sachvortrag der Kommunalen Bau-und Finanzverwaltung bzgl. der notwendigen Erweiterung an der Realschule Peißenberg zur Kenntnis.

 

2.    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

2.1.       Der Kreistag fasst den Planungsbeschluss für die Erweiterung der Realschule Peißenberg.

2.2.       Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Abstimmungen mit der Gemeinde Peißenberg bezüglich eines ganzheitlichen Bebauungskonzeptes für den Schulstandort vorzunehmen.

2.3.       Die Verwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen, sowie die Durchführung der Planung zunächst bis zur Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) beauftragt.

2.4.       Der Kreistag beschließt, der anstehenden Planung das Raumprogramm der Regierung von Oberbayern zu Grunde zu legen, wobei die Planung im Sinne wirtschaftlicher Auskömmlichkeit nach Möglichkeit am unteren Rand der dargestellten Bandbreite zu orientieren ist.

2.5.       Der Planung sind die im Arbeitskreis „Bauwirtschaftliches Handbuch“ bereits andiskutierten Grundlagen zu Grunde zu legen, insb.:

2.5.1.   Finanzielle Zielvorgabe für die Planung ist der aktuelle Kostenrichtwert der Regierung von Oberbayern.

2.5.2.   Als energetischer Standard ist der Mindeststandard lt. GEG vorzusehen. Die Bauverwaltung wird gleichwohl beauftragt, alternativ eine höherwertige Bauweise (KfW 40) einschl. der damit verbundenen Fördermöglichkeiten zu prüfen.

2.5.3.   Der Flächenbedarf ist zu minimieren, eine möglichst kompakte Bauweise ist anzustreben.

2.5.4.   Es ist die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung zu planen.

2.6.       Die voraussichtlich erforderlichen Haushaltsmittel für die Maßnahme sind in der Haushalts- und Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. und dem damit verbundenen Investitionsprogramm mit einem vorläufigen Volumen von 8,5 Mio. einzuplanen.

2.7.       Nach Vorliegen des Vorentwurfs einschl. Kostenschätzung ist den Kreisgremien das Ergebnis zur abschließenden Entscheidung für die Durchführung der Maßnahme vorzulegen.“