Sitzung: 20.03.2023 Kreisausschuss
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
1.
„Der
Kreisausschuss nimmt den Sachvortrag der Kommunalen Bau-und Finanzverwaltung bzgl.
der notwendigen Erweiterung an der Realschule Peißenberg zur Kenntnis.
2.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
2.1.
Der Kreistag
fasst den Planungsbeschluss für die Erweiterung der Realschule Peißenberg.
2.2.
Die Verwaltung
wird beauftragt die notwendigen Abstimmungen mit der Gemeinde Peißenberg
bezüglich eines ganzheitlichen Bebauungskonzeptes für den Schulstandort
vorzunehmen.
2.3.
Die Verwaltung
wird mit der Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren für die
Planungsleistungen, sowie die Durchführung der Planung zunächst bis zur
Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) beauftragt.
2.4.
Der Kreistag
beschließt, der anstehenden Planung das Raumprogramm der Regierung von
Oberbayern zu Grunde zu legen, wobei die Planung im Sinne wirtschaftlicher
Auskömmlichkeit nach Möglichkeit am unteren Rand der dargestellten Bandbreite
zu orientieren ist.
2.5.
Der Planung sind
die im Arbeitskreis „Bauwirtschaftliches Handbuch“ bereits andiskutierten
Grundlagen zu Grunde zu legen, insb.:
2.5.1.
Finanzielle
Zielvorgabe für die Planung ist der aktuelle Kostenrichtwert der Regierung von
Oberbayern.
2.5.2.
Als energetischer
Standard ist der Mindeststandard lt. GEG vorzusehen. Die Bauverwaltung wird
gleichwohl beauftragt, alternativ eine höherwertige Bauweise (KfW 40) einschl.
der damit verbundenen Fördermöglichkeiten zu prüfen.
2.5.3.
Der Flächenbedarf
ist zu minimieren, eine möglichst kompakte Bauweise ist anzustreben.
2.5.4.
Es ist die durch
Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung zu planen.
2.6.
Die voraussichtlich
erforderlichen Haushaltsmittel für die Maßnahme sind in der Haushalts- und
Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. und dem damit verbundenen Investitionsprogramm
mit einem vorläufigen Volumen von 8,5 Mio. einzuplanen.
2.7.
Nach Vorliegen
des Vorentwurfs einschl. Kostenschätzung ist den Kreisgremien das Ergebnis zur
abschließenden Entscheidung für die Durchführung der Maßnahme vorzulegen.“